1964

am 11. Januar 1964 findet eine Bürgerversammlung im Säulensaal des Kurhause statt.

Einwohnerzahl ist von 2422 auf 2559 am 23 6 1963 gestiegen,
Die Kosten des Schulhausbaues werden auf 1,6 Mill, DM geschätzt
Der Anteil der Gemeinde an den Kosten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt in Höhe von ca. 1 Mill, wird auf 136.000 DM geschätzt.
Die Kläranlage braucht einen weiteren Faulturm
In der Talstraße soll ein Kindergartenneubau mit Gesamtkosten von ca. 234.000 DM errichtet werden. Das notwendige Grundstück wurde von den Geschwistern Öhlschläger im Dez 1963 erworben.
Der Preis für Wasser wird von 30 auf 40 Pfennig erhöht. Der Preis für Abwasser beträgt 25 Pfennig.
Der Bürgermeister geht auf die Belegungsschwierigkeiten in Schömberg ein. Er ist der Auffassung, daß auf lange Sicht man sich nicht der Notwendigkeit verschließen kann, neben kranken Kurgästen auch gesunden Erholungsuchenden Einrichtungen zu bieten, die sie zu einem Urlaubsaufenthalt verlocken könnten.

§ 3 Neubau eines Kindergartens
Nach dem Tauschvertrag mit den Geschwistern Öhlschläger muß die Gemeinde den alten Kindergarten bis zum 2.1. 1965 räumen. Das bedeutet, daß die Gemeinde im Laufe dieses Jahres einen neuen Kindergarten planen und bauen muss.
Der Vorsitzende schlägt vor, einen Bau für 100 Kinder zu erstellen, eine 2-Zimmerwohnung für die Kindergärtnerin und eine 3-Zimmerwohnung für einen Gemeindebeamten oder Lehrer zu planen.
In der Diskussion wird die Größe für 100 Kinder für weit ausreichend gehalten, da zur Zeit nur 80 Kinder angemeldet und im Durchschnitt nur 60 Kinder anwesend sind.

§ 5 Bauleitplanung für die Flurstücke 157/3 und 157/4 -Breitenäcker-
Herr Prof. Levenas hat die von Ihm erworbenen Grundstücke weiterveräußert unter der Bedingung daß dieses Gelände mit Wohnhäusern bebaut werden darf. Die Interessenten haben sich bereit erklärt, die gesamten Erschließungskosten zu übernehmen.
Die Gemeinde wird zu den genannten Bedingungen einen Bauleitplan Entwurf erstellen.

§ 6 Friedhofserweiterung
Der Friedhof soll durch Ausdehnung auf die Parz. 267/1 vergrößert werden. Die Verwendung des in Aussicht genommenen Grundstück ist nur durch Drainierung möglich. Es soll Gemeindewald als Tauschobjekt angeboten werden.

14. Februar 1964

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
Die Vorplanungen des Architekturbüros Kappler zum Kindergarten ergeben eine deutliche Erhöhung der Baukosten auf ca. 450.000 DM. Auch die Baukosten für den Schulhausneubau steigen an und könnten die Summe von 2 Mill. Erreichen. Evtl. muß der Kindergartenbau zu Gunsten des Schulneubaus eingeschränkt werden.
Es wird befürchtet, daß die Müllabfuhrgebühren nicht in genügender Höhe eingehen werden, da die Bevölkerung durch alle möglichen Tricks versucht, den Erwerb von Gebührenstreifen zu umgehen.
Der ordentliche Haushalt für 1964 wird festgestellt mit 990.721 DM
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung mit 141.000 DM
Der Erfolgsplan der Kurverwaltung mit 292.000 DM
der außerordentliche Haushalt mit 756.000 DM

13. März 1964

§ 2 Kindergartenneubau
Nach Besichtigungen war der Gemeinderat übereingekommen, daß der Kindergartenneubau 3 Gruppenräume erhalten soll. Es wird von einem Gesamtaufwand von 520.000 DM ausgegangen.

8. Mai 1964

§ 1-2 Sammelkläranlage, - Anschluß der Gemeinde Langenbrand
Der Gemeinderat Langenbrand hat sich für einen Anschluß an die Schömberger Kläranlage ausgesprochen. Inzwischen liegt die Planung der Kanalisation der Gemeinde Langenbrand und ihren Anschluß über das Gelände des Schwarzwaldsanatoriums vor. Der Vorsitzende stellt fest, daß die Gemeinde Langenbrand sowohl einen einmaligen Beitrag als auch jährlich Anteilsbeiträge an den Betriebskosten leisten muß.
Der Gemeinderat stimmt diesem Anschluß zu.

§ 4 Gestaltung des Gemeindewappens
Die Archivdirektion Stuttgart hatte angeregt, das in seiner heraldischen Gestaltung unzureichende Gemeindewappen abzuändern.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat: das seit 1912 auf seinerzeitigen Vorschlag der Archivdirektion geführte Wappen in der seitherigen Form zu belassen und diese Haltung damit zu begründen, daß die Verwendung des Wappens seit mehr als einem halben Jahrhundert gewisse historische Zusammenhänge geschaffen hat.

5 Juni 1964

§ 1 Kindergartenneubau – Vergaben
Es sind die Rohbauarbeiten zu vergeben

§ 2 Kindergartenbau – Vereinbarung mit der evang. Kirchengemeinde
Der Bürgermeister hält die vorgeschlagene Vereinbarung für nicht akzeptabel. Nach dem Entwurf wird die Gesamtleitung des Kindergartens der Kirchengemeinde übertragen, während der bürgerlichen Gemeinde nur ein Mitspracherecht eingeräumt werden soll. Aus die Rechnungsführung soll der Kirchenpflege übertragen werden, während deren Kostenbeteiligung verhältnismäßig gering ausfallen soll.
Der Sachverhalt soll im Benehmen mit dem Oberkirchenrat geklärt werden.

10 Juli 1964

§ 2 Kindergartenbau – Vereinbarung mit der evang. Kirchengemeinde
Es liegt ein neuer Vertragsentwurf vor. Wesentliche Inhalte:
Die Kirchengemeinde gewährt einer einmaligen Zuschuß von 60.000 DM und beteiligt sich mit 30% am jährlichen Abmangel.
Die Gemeinde verpflichtet sich neu einzustellendes Personal nur im Einvernehmen mit der Kirchengemeinde anzustellen und zu entlassen. Nach Lösung der bisherigen Anstellungsverhältnisse sollen nur noch Schwestern des Mutterhauses Großheppach beschäftigt werden.
Es soll weiter verhandelt werden.

§ 3 -3 Auffahrt zur Schule
Da die Ortsdurchfahrt im Augenblick ausgebaut wird , erweist es sich als zweckmäßig, auch die Zufahrt zum Schulhaus herstellen zu lassen.
Ein Planungsauftrag wird erteilt.

§4 Rechnungsergebnis 1963
Die Wasserversorgung schließt mit einem Gewinn von 7920 DM, die Kurverwaltung mit einem Verlust von 41000 DM.

§ 5 Schuldenaufnahme der Gemeinde
Zur Finanzierung von Investitionen der Wasserversorgung werden 120000 DM, für den Kindergarten werden 220.000 DM, und zur Finanzierung der Schule werden 300.000 DM Kredite benötigt. Banken und Sparkassen sollen wegen der Finanzierung mit einer Laufzeit von 15 -20 Jahre angesprochen werden.

11. August 1964

§ 1 Schulhausneubau – Vergabe Erd- Beton und Maurerarbeiten
Der Auftrag wird zwischen den Baufirmen Jakob Alber, Calw und Karl Fuchs, Schömberg aufgeteilt.

4. September 1964

§ 1 Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
Es wird beschlossen einen Flächennutzungspalan aufzustellen.

§ 2 Zufahrtsstraße zu Schulhaus
Der Auftrag wird dem preisgünstigsten Bieter, Fa. Otto Moroff zu ca. 130.000 DM erteilt.

§ 3 Friedhofserweiterung
Der für die Friedhofserweiterung notwendige Grundstückserwerb ist im Tausch gegen einen Gemeindewald durchgeführt worden
Nachdem es dem Bürgermeisteramt nicht gelungen ist für die Ausstockung zur Erweiterung des Friedhofs einen Unternehmer zu bekommen, ist das Wehrbereichskommando V in Stuttgart gebeten worden die Arbeiten durch eine Pioniereinheit vornehmen zu lassen. Das Wehrbereichskommando hat sich dazu bereit erklärt. Die Arbeiten sollen im Laufe Oktober durchgeführt werden.

§ 4 Sperrmühlabfuhr
Der Bürgermeister weist darauf hin ,daß bei dem bisherigen Verkauf der Müllstreifen die Beibehaltung der bisherigen Regelung für die Sperrmühlabfuhr mit einem erheblichen Abmangel gerechnet werden muß. Er schlägt vor die Sperrmühlabfuhr deutlich einzuschränken.
Nach Diskussion wird beschlossen vorerst abzuwarten.

6 November 1964

§ 7-b Betreuung von Besuchern aus der SBZ
Die ersten Rentner aus der sowjetischen Besatzungszone, denen die Erleichterung im Besucherverkehr einen Aufenthalt in de BRD ermöglicht sind eingetroffen. Diese Rentner haben keine Möglichkeit Bargeld mitzubringen. Der Bund hat sich bereit erklärt,jedem Besucher 30 DM zu gewähren. Das Land gibt weitere 20 DM. Die Gemeinden werden gebeten weitere 10 DM dazu zu geben. Dem schließt sich der Gemeinderat an.

4 Dezember 1964

§ 4-b Erhebung der Kurtaxe
Die Kurtaxe soll von 1. 1. 1965 von 0,40 DM auf 0.60 DM angehoben werden.