1964
am 11. Januar 1964 findet eine Bürgerversammlung im Säulensaal des Kurhause statt.
Einwohnerzahl
ist von 2422 auf 2559 am 23 6 1963 gestiegen,
Die Kosten des
Schulhausbaues werden auf 1,6 Mill, DM geschätzt
Der Anteil
der Gemeinde an den Kosten zum Ausbau der Ortsdurchfahrt in Höhe
von ca. 1 Mill, wird auf 136.000 DM geschätzt.
Die Kläranlage
braucht einen weiteren Faulturm
In der Talstraße soll ein
Kindergartenneubau mit Gesamtkosten von ca. 234.000 DM errichtet
werden. Das notwendige Grundstück wurde von den Geschwistern
Öhlschläger im Dez 1963 erworben.
Der Preis für
Wasser wird von 30 auf 40 Pfennig erhöht. Der Preis für
Abwasser beträgt 25 Pfennig.
Der Bürgermeister geht auf
die Belegungsschwierigkeiten in Schömberg ein. Er ist der
Auffassung, daß auf lange Sicht man sich nicht der
Notwendigkeit verschließen kann, neben kranken Kurgästen
auch gesunden Erholungsuchenden Einrichtungen zu bieten, die sie zu
einem Urlaubsaufenthalt verlocken könnten.
§
3 Neubau eines Kindergartens
Nach dem Tauschvertrag mit den
Geschwistern Öhlschläger muß die Gemeinde den alten
Kindergarten bis zum 2.1. 1965 räumen. Das bedeutet, daß
die Gemeinde im Laufe dieses Jahres einen neuen Kindergarten planen
und bauen muss.
Der Vorsitzende schlägt vor, einen Bau für
100 Kinder zu erstellen, eine 2-Zimmerwohnung für die
Kindergärtnerin und eine 3-Zimmerwohnung für einen
Gemeindebeamten oder Lehrer zu planen.
In der Diskussion wird die
Größe für 100 Kinder für weit ausreichend
gehalten, da zur Zeit nur 80 Kinder angemeldet und im Durchschnitt
nur 60 Kinder anwesend sind.
§
5 Bauleitplanung für die Flurstücke 157/3 und 157/4
-Breitenäcker-
Herr Prof. Levenas hat die von Ihm
erworbenen Grundstücke weiterveräußert unter der
Bedingung daß dieses Gelände mit Wohnhäusern bebaut
werden darf. Die Interessenten haben sich bereit erklärt, die
gesamten Erschließungskosten zu übernehmen.
Die
Gemeinde wird zu den genannten Bedingungen einen Bauleitplan Entwurf
erstellen.
§
6 Friedhofserweiterung
Der Friedhof soll durch Ausdehnung auf
die Parz. 267/1 vergrößert werden. Die Verwendung des in
Aussicht genommenen Grundstück ist nur durch Drainierung
möglich. Es soll Gemeindewald als Tauschobjekt angeboten werden.
14. Februar 1964
§
1 Feststellung des Haushaltsplans
Die Vorplanungen des
Architekturbüros Kappler zum Kindergarten ergeben eine deutliche
Erhöhung der Baukosten auf ca. 450.000 DM. Auch die Baukosten
für den Schulhausneubau steigen an und könnten die Summe
von 2 Mill. Erreichen. Evtl. muß der Kindergartenbau zu Gunsten
des Schulneubaus eingeschränkt werden.
Es wird befürchtet,
daß die Müllabfuhrgebühren nicht in genügender
Höhe eingehen werden, da die Bevölkerung durch alle
möglichen Tricks versucht, den Erwerb von Gebührenstreifen
zu umgehen.
Der ordentliche Haushalt für 1964 wird
festgestellt mit 990.721 DM
Der Erfolgsplan der Wasserversorgung
mit 141.000 DM
Der Erfolgsplan der Kurverwaltung mit 292.000
DM
der außerordentliche Haushalt mit 756.000 DM
13. März 1964
§
2 Kindergartenneubau
Nach Besichtigungen war der Gemeinderat
übereingekommen, daß der Kindergartenneubau 3 Gruppenräume
erhalten soll. Es wird von einem Gesamtaufwand von 520.000 DM
ausgegangen.
8. Mai 1964
§
1-2 Sammelkläranlage, - Anschluß der Gemeinde
Langenbrand
Der Gemeinderat Langenbrand hat sich für
einen Anschluß an die Schömberger Kläranlage
ausgesprochen. Inzwischen liegt die Planung der Kanalisation der
Gemeinde Langenbrand und ihren Anschluß über das Gelände
des Schwarzwaldsanatoriums vor. Der Vorsitzende stellt fest, daß
die Gemeinde Langenbrand sowohl einen einmaligen Beitrag als auch
jährlich Anteilsbeiträge an den Betriebskosten leisten
muß.
Der Gemeinderat stimmt diesem Anschluß zu.
§
4 Gestaltung des Gemeindewappens
Die Archivdirektion Stuttgart
hatte angeregt, das in seiner heraldischen Gestaltung unzureichende
Gemeindewappen abzuändern.
Nach kurzer Diskussion beschließt
der Gemeinderat: das seit 1912 auf seinerzeitigen Vorschlag der
Archivdirektion geführte Wappen in der seitherigen Form zu
belassen und diese Haltung damit zu begründen, daß die
Verwendung des Wappens seit mehr als einem halben Jahrhundert gewisse
historische Zusammenhänge geschaffen hat.
5 Juni 1964
§
1 Kindergartenneubau – Vergaben
Es sind die
Rohbauarbeiten zu vergeben
§
2 Kindergartenbau – Vereinbarung mit der evang. Kirchengemeinde
Der Bürgermeister hält die vorgeschlagene Vereinbarung
für nicht akzeptabel. Nach dem Entwurf wird die Gesamtleitung
des Kindergartens der Kirchengemeinde übertragen, während
der bürgerlichen Gemeinde nur ein Mitspracherecht eingeräumt
werden soll. Aus die Rechnungsführung soll der Kirchenpflege
übertragen werden, während deren Kostenbeteiligung
verhältnismäßig gering ausfallen soll.
Der
Sachverhalt soll im Benehmen mit dem Oberkirchenrat geklärt
werden.
10 Juli 1964
§
2 Kindergartenbau – Vereinbarung mit der evang. Kirchengemeinde
Es liegt ein neuer Vertragsentwurf vor. Wesentliche Inhalte:
Die
Kirchengemeinde gewährt einer einmaligen Zuschuß von
60.000 DM und beteiligt sich mit 30% am jährlichen Abmangel.
Die
Gemeinde verpflichtet sich neu einzustellendes Personal nur im
Einvernehmen mit der Kirchengemeinde anzustellen und zu entlassen.
Nach Lösung der bisherigen Anstellungsverhältnisse sollen
nur noch Schwestern des Mutterhauses Großheppach beschäftigt
werden.
Es soll weiter verhandelt werden.
§
3 -3 Auffahrt zur Schule
Da die Ortsdurchfahrt im Augenblick
ausgebaut wird , erweist es sich als zweckmäßig, auch die
Zufahrt zum Schulhaus herstellen zu lassen.
Ein Planungsauftrag
wird erteilt.
§4
Rechnungsergebnis 1963
Die Wasserversorgung schließt mit
einem Gewinn von 7920 DM, die Kurverwaltung mit einem Verlust von
41000 DM.
§
5 Schuldenaufnahme der Gemeinde
Zur Finanzierung von
Investitionen der Wasserversorgung werden 120000 DM, für den
Kindergarten werden 220.000 DM, und zur Finanzierung der Schule
werden 300.000 DM Kredite benötigt. Banken und Sparkassen sollen
wegen der Finanzierung mit einer Laufzeit von 15 -20 Jahre
angesprochen werden.
11. August 1964
§
1 Schulhausneubau – Vergabe Erd- Beton und Maurerarbeiten
Der
Auftrag wird zwischen den Baufirmen Jakob Alber, Calw und Karl Fuchs,
Schömberg aufgeteilt.
4. September 1964
§
1 Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
Es wird
beschlossen einen Flächennutzungspalan aufzustellen.
§
2 Zufahrtsstraße zu Schulhaus
Der Auftrag wird dem
preisgünstigsten Bieter, Fa. Otto Moroff zu ca. 130.000 DM
erteilt.
§
3 Friedhofserweiterung
Der für die Friedhofserweiterung
notwendige Grundstückserwerb ist im Tausch gegen einen
Gemeindewald durchgeführt worden
Nachdem es dem
Bürgermeisteramt nicht gelungen ist für die Ausstockung zur
Erweiterung des Friedhofs einen Unternehmer zu bekommen, ist das
Wehrbereichskommando V in Stuttgart gebeten worden die Arbeiten durch
eine Pioniereinheit vornehmen zu lassen. Das Wehrbereichskommando hat
sich dazu bereit erklärt. Die Arbeiten sollen im Laufe Oktober
durchgeführt werden.
§
4 Sperrmühlabfuhr
Der Bürgermeister weist darauf hin
,daß bei dem bisherigen Verkauf der Müllstreifen die
Beibehaltung der bisherigen Regelung für die Sperrmühlabfuhr
mit einem erheblichen Abmangel gerechnet werden muß. Er schlägt
vor die Sperrmühlabfuhr deutlich einzuschränken.
Nach
Diskussion wird beschlossen vorerst abzuwarten.
6 November 1964
§
7-b Betreuung von Besuchern aus der SBZ
Die ersten Rentner aus
der sowjetischen Besatzungszone, denen die Erleichterung im
Besucherverkehr einen Aufenthalt in de BRD ermöglicht sind
eingetroffen. Diese Rentner haben keine Möglichkeit Bargeld
mitzubringen. Der Bund hat sich bereit erklärt,jedem Besucher 30
DM zu gewähren. Das Land gibt weitere 20 DM. Die Gemeinden
werden gebeten weitere 10 DM dazu zu geben. Dem schließt sich
der Gemeinderat an.
4 Dezember 1964
§
4-b Erhebung der Kurtaxe
Die Kurtaxe soll von 1. 1. 1965 von
0,40 DM auf 0.60 DM angehoben werden.