1955

21. Januar 1955

§1 Erwerb des Anwesens Blessing

Herr Heinz Blessing hat sein elterliches Anwesen im dem zur Zeit die Uhrenfabrik Förstner & Blessing untergebracht ist der Gemeinde Schömberg zum Kauf angeboten.

Diese Frage zieht sich durch mehrere Gemeinderatssitzungen. Das Interesse der Gemeinde liegt im Erhalt eines Gewerbesteuerzahlers. Am Schluss wird das Angebot wegen zu großen Risiken für die Gemeinde abgelehnt

§3 Anschaffung eines Müllabfuhrfahrzeuges

Um die Müllabfuhr in der Gemeinde einer befriedigenden Lösung zuzuführen wurden entsprechende Angebote für ein geeignetes Müllabfuhrfahrzeug eingeholt.
Der Bürgermeister ist der Meinung, das sich ein Müllabfuhrfahrzeug wegen der geringen Benutzung nicht rentiere. Der von Herrn Öhlschläger angebotene Anhänger genüge den Anforderungen.
Diesem stimmen die Gemeinderäte zu.

4. Februar 1955

§3 Anstellung des Karl Kugele bei der Gemeinde

Gemeinderat Karl Kugele stellt den Antrag bei der Gemeinde in ein festes Arbeitsverhältniss übernommen zu werden.
Der Bürgermeister führt aus, dass in Rücksicht auf das hohe Alter des Fronmeisters Christian Bäuerle sicher ein gewisses Bedürfnis für eine Neueinstellung bestehe. Man wolle aber hoffen, dass dessen Arbeitskraft der Gemeinde noch möglichst lange zu Verfügung stehe. Herr Kugele soll auf Probe eingestellt werden.

23 Februar 1955

§1 Wasserversorgung – Entsäuerungsanlage

In einem Bericht der VEDEWA wird der Einbau einer Entsäuerungsanlage als notwendig bezeichnet, weil das hiesige Wasser viel aggressive Kohlensäure enthalte.

§ 5 Kurhausbau

Am 18.2.1955 hatte eine Besprechung über die Finanzierung des Kurhausneubaus stattgefunden. Teilgenommen haben an der Besprechung:
Reg. Direktor Reeb vom Wirtschaftsministerium,
O. Reg. Rat Dr. Warnner als amtierender Landrat,
Landrat a. D. Geissler,
Bürgermeister Klepser,
Bürgermeister Brenner und
Gemeindepfleger Rapp,
sowie von den als Zuhörer geladenen Gemeinderäten Gemeinderat Bäuerle, Bühler, Gengenbach und Kugele.

Die Besprechung hatte zum Ziel, eine endgültige Finanzierung des Kurhausneubaus zu erlangen. Im Verlauf der Besprechung ergab sich, dass der Entwurf Eiermann, mit dem dieser seinerzeit den Wettbewerb gewonnen hatte und auf Grund dessen ihm der Auftrag zur endgültigen Planung übertragen wurde, technisch und finanziell nicht ausführbar ist. Die Ersatzlösung, die von Herrn Architekt Hilgers erläutert wurde, entsprach keineswegs den seinerzeit gegebenen Richtlinien und konnte nicht befriedigen. Auch wirkte befremdend, dass im Architekturbüro Eiermann über die Höhe des Kostenvoranschlags keinerlei Klarheit bestand. Herr Hilgers musste zugeben, dass an dem ursprünglich angenommenen Preis für den cbm umbauten Raum mit 65,80 DM nicht festgehalten werden könne. Die Teilnehmer an der Besprechung waren allgemein der Ansicht, dass man bei einem derartigen Bauwerk mit etwa 90.DM pro cbm umbauten Raum rechnen müsse. Hinsichtlich der Finanzierung hielt Reg. Direktor Reeb an seinen bereits gemachten /Ausführungen fest, nämlich dass das Wirtschaftsministerium für die Gemeinde Schömberg etwas Besonderes tun wolle und müsse, da hier ein Bauwerk entstehe, das dem Interesse der Allgemeinheit diene und stellt besonders 3 Punkte heraus die für die günstige Bezuschussung der Gemeinde Schömberg von Wichtigkeit sind, nämlich

1. dass die Gemeinde keinerlei rentierliches Vermögen besitzt,
dass es sich um einen Personenkreis handelt, der in der Überzahl der Sozialversicherung angehört und dass das zu erstellende Bauwerk keinerlei Rentabilität abwirft und dass
von der Gemeinde Schömberg eine Aufgabe wahrgenommen wird, die an und für sich Aufgabe der Allgemeinheit und damit des Staates ist.

Er ist nach wie vor der Auffassung, dass die Gemeinde Schömberg mit einem Betrag von 400 000. DM rechnen könne; er lässt sogar gewisse Möglichkeiten offen, dass mit einem Zuschuss bis zu 500 000. -DM gerechnet werden könne. Über das Verhältnis verlorener Zuschuss und niederverzinsliche rückzahlbare Darlehen im Rahmen der Hilfe des Staates lässt sich im Augenblick nichts sagen. Er gibt der Gemeinde jedoch die Zusicherung, dass die Bezuschussung in der Weise erfolgen wird, wie es für die Gemeinde Schömberg am Günstigsten und mit Sicherheit tragbar sei. Auch Bürgermeister Klepser bringt zum Ausdruck, dass bei der Verteilung der dem Wirtschaftsministerium zur Verfügung stehenden Mittel die Gemeinde Schömberg bereits mit einem Betrag von 400 000. DM bedacht sei.

Bürgermeister Brenner ging bei seinen Ausführungen nochmals auf die Dringlichkeit des Kurhausbaus ein und sagte, dass die Gemeinde Schömberg entschlossen sei, ihr Möglichstes zu tun und nannte den Betrag von 800 000. DM, bei dem die Gemeinde selbst etwa 400 000.DM zu leisten hätte, als die oberste Grenze an die die Gemeinde gehen könne.
Als Ergebnis dieser Besprechung konnte festgestellt werden, dass sich alle Teilnehmer darüber einig waren, dass die Gemeinde Schömberg so schnell wie möglich mit dem Bau des Kurhauses beginnen solle und dass die Hilfe des Staates eine sehr großzügige ist, bei der die besonderen Verhältnisse Schömbergs ganz besonders gewürdigt würden.

Nach dieser Sachlage ist der Gemeinderat sich im Klaren darüber, dass eine Weiterarbeit mit Professor Eiermann nicht möglich ist. Es ist nun nahezu ein Jahr vergangen, seit Professor Eiermann den Auftrag zur endgültigen Planung erhalten hat und als Ergebnis muss festgestellt werden, dass man über das Anfangs Stadium noch nicht weitergekommen ist. Der Bürgermeister unterrichtet auch den Gemeinderat davon, dass er nach der Besprechung am 18.2.1955 Herrn Architekt Dr. Krüger, der den Kursaal in Bad Liebenzell gebaut hat, bereits gesprochen habe und dass dieser am vergangen Montag zu einer ganz unverbindlichen Besprechung in Schömberg weilte.
Er habe sich bereit erklärt, an einer Planung mitzuarbeiten. Gemeinderat Bäuerle ist der Meinung, dass nunmehr nachdem mit Prof. Eiermann gebrochen werden müsse, Architekt Kappler zum Zuge kommen müsse, da er ja bei dem seinerzeitigen Wettbewerb mit beteiligt gewesen sei.

Auch GR. Freimüller spricht sich in diesem Sinne aus und stellt den Antrag,
1. Mit Prof. Eiermann zu brechen und den ihm gegebenen Auftrag zurückzuziehen,
2. Herrn Architekt Georg Kappler zu beauftragen, mit Herrn Dr. Krüger sich mit dem Ziel, der Eingehung einer Arbeitsgemeinschaft zu besprechen und über das Ergebnis dem Gemeinderat alsbald wieder zu berichten.
Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben.

4. März 1955

§1 Kurhausbaus

Der heutigen Sitzung ging eine Besprechung des Gemeinderats am Mittwoch, den 2.3.1955 mit den Architekten Kappler und Dr. Krüger, sowie eine Besichtigung des Kurhauses in Bad Liebenzell voraus. Außerdem waren auf Wunsch des Gemeinderats die Herren Ärzte auf Donnerstag, den 3.3.1955 abends 18.oo Uhr zur Besichtigung des Entwurfs des Herrn Dr. Krüger eingeladen.
In der Besprechung am Mittwoch, den 2.3.1955 hatte Herr Dr. Krüger vor den Gemeinderäten seine Gedanken zu dem Kurhausbau Schömberg entwickelt und den von ihm bereits gefertigten Entwurf erläutert. In der Besprechung kam weiter zum Ausdruck, dass zwischen den Architekten Kappler und Dr. Krüger eine Einigung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erzielt werden konnte. Diese Lösung darf wohl für alle Beteiligten als befriedigend bezeichnet

werden.
Die Gemeinderäte waren von dem Entwurf des Herrn Dr. Krüger sehr beeindruckt und bezeichneten ihn als absolut brauchbare Losung.
Nach eingehender Erörterung der Sachlage stellt GR. Gengenbach den Antrag, die Arbeitsgemeinschaft Kappler/Dr. Krüger mit der Planung entsprechend der von ihnen erzielten Einigung zu beauftragen und als Termin für die Vorlage der Eingabepläne den 20.3.1955 festzusetzen.
Mit 8 Stimmen wurde der Antrag zum Beschluss erhoben.


18. März 1955

§1 Erhebung der Vergnügungssteuer

Im Gegensatz zum vorher geltenden Recht sind jetzt die Gemeinden nicht mehr verpflichtet, sondern nur noch berechtigt, Vergnügungssteuer zu erheben.
Der Steuersatz beträgt 20%. Herr Tippe (Betreiber des Kinos und Hauptbetroffener) erläutert seinen Standpunkt und seine Probleme.
Beschluss: Die Vergnügungssteuer zu erheben.

5. April 1955

§1 Einwohnersteuer

In Schömberg wird eine Einwohnersteuer in Abgabestufen von 6.00 bis 60,00 DM erhoben. Die Erhebung wurde seiner Zeit nur beschlossen um einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock zu bekommen. Dieser Grund ist weggefallen.
Die Gemeinderäte sprechen sich dafür aus diese Steuer weiter zu erheben, da dies die einzige Möglichkeit ist, von den von der Gewerbesteuer befreiten Berufen eine Einnahme zu erzielen

§4 Heimattag

Der Männergesangverein „Germania Schömberg“ feiert vom 30. Juni bis 1. August sein 60-jähriges Bestehen. Im Rahmen dieses Jubiläums findet der erste Schömberger Heimattag statt.

§5b Sonstiges - Ortsbaukontrolleur

Gemeinderat Großmann soll auf Vorschlag dieses Amt übernehmen. Als Entlohnung wird monatlich 50,--DM festgesetzt.

§5c Ehrung des GR Großmann

GR Großmann feiert in diesem Jahr sein 20 jähriges Jubiläum als Feuerwehrkommandant.

3. Mai 1955

§1 Kreisneueinteilung

Die Gemeinde Schömberg ist im Vorschlag I der Regierung für die Zuteilung zum Landkreis Pforzheim genannt. Der Bürgermeister spricht sich erneut für einen Verbleib im Bäderkreis Calw aus.
Nach längerer Aussprache setzt sich der Gemeinderat in einem Beschluss für einen Verbleib der Gemeinde im Kreis Calw ein. Sie erwartet dass die wirtschaftlich mit ihr zusammenhängenden Gemeinden Langenbrand und Schwarzenberg ebenfalls beim Kreis Calw verbleiben.

6. Mai 1955

§4 Kurhausbau

c) Milchbar
Direktor Krüger von der Milchverwertungsgenossenschaft Pforzheim wäre bereit, der Gemeinde Schömberg ein Darlehen von 50.000 DM zum Einbau einer Milchbar zur Verfügung zu stellen, wenn diese die Bewirtschaftung der Milchbar übertragen bekommt.
Die hiesige Molkereigenossenschaft hat Bedenken dagegen geltend gemacht. GR Gengenbach, als Geschäftsführer der Molkerei führt aus, dass die hiesige Genossenschaft in nächster Zeit einen Neubau erstellen, oder sich Pforzheim Anschließen müsse. Mit der Vergebung der Bewirtschaftung der Milchbar solle man warten bis die Generalversammlung der hiesigen Molkereigenossenschaft abgehalten worden ist.
Dem stimmt der Gemeinderat zu.

7. Juni 1955

§1 Druck der Ortschronik

Die Ortschronik liegt nach einem Schreiben des Verfassers, Herrn Hauptlehrer Schick zufolge vor. Sie umfasst ca. 470 Schreibmaschinenseiten. Es ergibt sich eine ausgedehnte Aussprache, in der die Druckreife der Chronik besonders hervorgehoben wird. Dies soll ein Gremium überprüfen.

§2 Anschaffungen für Kindergarten

Die Kindergärtnerin Speer beantragt weitere Liegematten zu beschaffen, da die vorhandenen für die 60 – 70 Kinder die gegenwärtig den Kindergarten besuchen nicht mehr ausreichen

§7 Bürgermeisterwahl

Durch Ablauf der Amtszeit des Bürgermeister Brenner am 16. 12. 1955 wird in diesem Jahr eine Bürgermeisterwahl erforderlich.

16. Juni 1955

§1 Änderung der Satzung über die Art der öffentlichen Bekanntmachung vom 19. 7. 1935

Bei wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde wird auf die Anschläge unter Bezeichnung des Gegenstandes der öffentl. Bekanntmachungen durch Ausrufen an den allgemein hierfür bestimmten Stellen hingewiesen“
Dieser Abschnitt soll auf Antrag des Bürgermeisters aus der Satzung gestrichen werden.

§3 Ablösung des Lastenausgleichs der Gemeinde- und Kurverwaltung

Die Gemeinde- und Kurverwaltung ist mit ihrem Vermögen zur Lastenausgleichsabgabe herangezogen worden.
Bei einer Begleichung in Ratenzahlung bis 1979 ergibt sich für die Gemeindeverwaltung ein Betrag von 17921 DM und für die Kurverwaltung ein Betrag von 16487 DM. Diese Beträge können durch Vollablösung bis zum 10. 8. 1955 deutlich reduziert werden.
Es wird beschlossen, mit der Vollablösung noch zuzuwarten, die Mittel jedoch in den Haushalt einzustellen.

§2 Finanzierung des Kurhauses

Nachdem der Kostenvoranschlag des Architekturbüros Kappler vorliegt, ist über die endgültige Finanzierung zu beraten. Der Bürgermeister legt dem Gemeinderat folgenden Vorschlag zur Finanzierung des Kurhauses vor:

Baukosten: 900.000 DM
Staatshilfe 500.000 DM
Eigenmittel 160.000 DM
Darlehen 250.000 DM

§5 Entlohnung der Gemeindearbeiter

Ein Gemeindearbeiter hat gekündigt. Er wäre aber bereit seine Kündigung rückgängig zu machen, wenn sein Stundenlohn von 1,35 DM auf 1,45 DM erhöht wird.
Der Stundenlohn der den Gemeindearbeitern ausbezahlt wird liegt über dem Tarif. Man kommt aber nicht umhin den Stundenlohn der Gemeindearbeitern wenigstens in etwa den Löhnen in der Industrie anzugleichen, da sonst in absehbarer Zeit keine Arbeiter mehr bei der Gemeinde zu halten seien.
Beschluss: Die Löhne anzuheben

6. August 1955

Aktennotiz – Bürgermeisterwahl

Bei der am 10. Juli 1955 durchgeführten Bürgermeisterwahl wurde Bürgermeister Brennern wieder gewählt.

15. Juli 1955

§2 Haushaltsplan 1955

Der Entwurf des Haushalts wird übergeben. Der Haushaltsplan steht ganz im Zeichen des Kurhausbaus für den Mittel in Höhe von ca. 900.000 DM aufgebracht werden müssen.
Der Haushalt wird festgestellt mit:
im ordentlichen Haushaltsplan 518.000 DM
im außerordentlichen Haushaltsplan 928.700 DM

20. Juli 1955

§2 Eindolung des Eulenbachs

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 4. 6. 1955 beschlossen den Eulenbach im Täle einzudolen. Der Eulenbach soll auf einer Strecke von ca. 50 m eingedolt werden.

2. September 1955

§1 Kurhausfinanzierung

III. Nachdem nun feststeht, dass der Staat für den Kurhausbau 200.000 DM verlorenen Zuschuss, 200.000 DM Darlehen und 100.000 bedingt rückzahlbares Darlehen gewähren wird, erhöht sich der Darlehensbedarf des außerordentlichen Haushalts 1955 für den Kurhausbau von 450.000 auf 550.000 DM.

6. September 1955

§1 Vergabe Rohbauarbeiten

Es sind 7 Angebote abgegeben worden die nur um 4,5% differieren. Mache Pos. erscheinen bis zu 40% überhöht. Es besteht der Eindruck dass die Angebote abgesprochen sind.
Der Bürgermeister schlägt vor, bei dieser Sachlage nicht zu vergeben, sosehr auch die vorgerückte Jahreszeit dazu dränge. Eine Vergabe unter solchen Voraussetzungen halte er unverantwortlich für die Gemeinde.
Es soll mit den Firmen verhandelt werden. Ggf. sollen weiter Angebote eingeholt werden.

§2 Kiosk in der Wartehalle Leipziger Platz

Der Kiosk muss in Bälde vergeben werden. 2 Bewerber sind aufgetreten. Zunächst muss Klarheit geschaffen werden, was der Kiosk an Waren anbieten soll. - Keine Rauchwaren

§4 Wasserleitung des Sanatoriums Schwarzwaldheim

Es gibt Verträge zwischen dem Sanatorium Schwarzwaldheim und Oberlengenhardter Landwirten aus den Jahren 1901 und 1930 über die Ausnutzung der Quellen. Die Leitung muss im Zuge des Kurhausbaus verlegt werden. Die Bundesversicherungsanstalt wäre bereit, der Gemeinde die Ausnützung der Quellen zu überlassen, wenn die Gemeinde dem Sanatorium aus ihrer Wasserversorgungsanlage zu einem stark ermäßigten Preis abgibt.
Es kommt wegen der Höhe des geforderten Nachlasses zu keiner Einigung

14. September 1955

§1 Vergabe Rohbauarbeiten

Es sind zusätzliche Angebote eingegangen. Günstigster Bieter ist die Fa. Käser aus Pforzheim. Die Fa. Käser ist bereit mit der Fa. Karl Fuchs aus Schömberg zusammen zu arbeiten. Die Fa. Käser will den Hauptbau und die Fa. Fuchs den Anbau erstellen.

7. Oktober 1955

§7c Sonstiges – Kündigung Waltraud Speer

Die Kindergärtnerin Frl. Waltraud Speer hat die Stelle als Leiterin des Kindergartens auf 1. Januar 1956 gekündigt

§8 Steuerpflicht des Waldsanatoriums

Die Gemeinderäte sind einhellig der Auffassung, dass ein Nachlass von 50%, wie vom Waldsanatorium gewünscht wird, für die Gemeinde, schon aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht in Frage kommen kann.

28. Oktober 1955

§5 Sonstiges – Gemeindezeitung-

Die Buchdruckerei Fritz Müller, Neuenbürg teilt mit, dass sie den festen Plan habe, eine Lokalzeitung für die Orte Schömberg, Langenbrand, Oberlengenhardt und Schwarzenberg unter dem Titel „Der Bürgerfreund“ zweimal wöchentlich herauszugeben.

2. Dezember 1955

§1 Richtfest

Das Richtfest muss auf den 17. 12. 1955 verschoben werden.
Das Programm sieht vor:
Chor -Gesangverein-, Ansprache des Bürgermeister und Ortsgeistlichen, Volkstanz, Richtspruch des Zimmermanns, Gemeinsames Lied -Lobet den Herrn-, Zug zum Lokal -Festessen-

§5 Amtliches Nachrichten- und Anzeigenblatt „Der Bürgerfreund“

Die Gemeinderäte sind der Auffassung, dass eine Anerkennung de Bürgerfreunds als amtliches Nachrichtenblatt erst erfolgen kann, wenn mindestens der größte Teil der Bevölkerung den Bürgerfreund bezieht.
Es soll zugewartet werden wie sich das Nachrichtenblatt entwickelt um dann weitere Entscheidungen zu treffen.

29. Dezember 1955

§5 Straßenweise Gebäudenummerierung

Im Zuge der Neuanlegung des Liegenschaftskatasters der Gemeinde ist vom Vermessungsamt Calw der Antrag der Gemeinde die straßenweise Gebäudenummerierung durchgeführt worden.

§8 Bekanntgaben:

Der Bürgermeister gibt Aufschluss über die Entwicklung des Gemeindevermögens bei der EVS.
Es beläuft sich zum 1. 1. 1956 auf zusammen 137.507 DM