8. Januar 1954
In Schreiben an Ärzte
und Kurheimbesitzer: In letzter Zeit ist immer wieder das Verhalten
von Patienten beanstandet worden. So wurde vor allem darüber
geklagt,dass viele Patienten anscheinend nicht unterrichtet sind,
dass das Ausspucken in Schömberg nicht geduldet werden
kann.
Vorschlag zur Änderung der ortspolizeilichen
Verordnung:
....... Es ist insbesondere verboten, in Lokalen, auf
Straßen und Gehwegen .... auszuspucken oder Gegenstände
wegzuwerfen, die eine Ansteckungsgefahr bergen.
Bürgermeister Brenner erläutert das Gesetz und den Entwurf einer Mustersatzung. Die Aussprache zeigte, dass der Gemeinderat nicht geneigt ist, diese Abgabe einzuführen
Auf Antrag wird einstimmig beschlossen: den Herren Gustav Hermann und Fritz Keser das Ehrenbürgerrecht zu verleihen und eine entsprechende Urkunde auszuhändigen. Herr Hermann war vom 25. Oktober 1907 bis 1. Nov. 1945 Bürgermeister der Gemeinde. Herr Direktor Keser war vom 18. 5. 1919 bis 29. April 1933 Gemeinderat. Beide Herren haben sich um die Gemeinde im allgemeinen und ihre Entwicklung zum Kurort im Besonderen besondere Verdienste erworben.
5. Februar 1954
Auf Anfrage zur Versetzung
der Wartehalle, erklärt der Bürgermeister, dass zahlreiche
Verhandlungen auch an Ort und Stelle stattgefunden hätten und
dass nach anfänglicher Einigkeit Herr Kusterer immer wieder
einen Rückzieher gemacht habe.
Die Gemeinderäte wollen
noch einen Versuch machen.
Gegen die in Schömberg erhobene Einwohnersteuer wurde immer wieder Einspruch erhoben.
Folgende
Einsprachen bzw. Nachlassgesuche liegen vor: ....
Nach kurzer
Erörterung wird bis auf eine Ausnahme den Einsprachen
stattgegeben.
5. März.1954
Der von Dipl. Ing. Hudelmaier
gefertigte und vom Gemeinderat festgestellte Ortsbauplan für das
Gebiet Stockäcker sah nur eine Bebauung bis zur Waldstraße
vor. Das Bauvorhaben der Kreisbaugenossenschaft zur Erstellung eines
dritten sechser Wohnblocks bedingt eine Erweiterung des Ortsbauplans.
Aber auch die immer größer werdende Nachfrage nach
Bauplätzen lässt es dem Bürgermeister angezeigt
erscheinen, den Ortsbauplan abzuändern und auf das ganze Gebiet
Stockäcker auszudehnen.
Beschluss: Den bestehenden
Ortsbauplan abzuändern
Seit dem Tod des Waagmeisters Friedrich Kappler ist die Stelle von seinem Schwiegersohn Bäckermeister Georg Keppler weitergeführt worden. Bäckermeister Keppler wird einstimmig zu neuen Waagmeister bestellt.
19. März.1954
Die Gemeinderäte Bäuerle
und Wankmüller erklären, dass Ochsenwirt Kusterer nicht
abgeneigt sei, den Platz an der Lindenstraße zu einem tragbaren
Preis zu verkaufen. Allerdings will Kusterer die Baulinie für
seine Parz. geregelt wissen.
Lebhafte Diskussion: Größe,
Kosten, mit Bedürfnisanstalt? Konzentration der Mittel auf
Kurhaus? Grundstücksfrage.
Da
die Gemeinderäte Bäuerle und Wankmüller nicht mehr
bereit sind weiter zu verhandeln, werden die Gemeinderäte
Freimüller und Gengenbach ´dazu bestimmt.
Die Beratungsstelle für Kriegerehrung beim SHB hat durch den Gartenarchiteten Valentien einen Entwurf zur Umgestaltung des Kriegerehrenmals vorgelegt. Der Entwurf ist sehr einfach, aber wirkungsvoll gehalten.
Beschluss: Der Kostenvoranschlag soll überprüft werden.
31. März.1954
Der
Gemeinderat trat wegen der außerordentlichen Bedeutung des
Verhandlungsgegenstandes und des zu erwartenden Publikumsandranges in
der Sonderklasse des neuen Schulhauses zu seiner vielleicht bisher
wichtigsten Sitzung zusammen.
Der Bürgermeister
konnte neben den beiden Planfertigern, Prof. Eiermann und Architekt
Kappler, die Schömberger Ärzteschaft nahezu vollzählig,
den • Schulvorstand Wagner mit der zur Entlassung heranstehenden
Schulklasse und über 100 Zuhörer aus der Bürgerschaft
Schömbergs begrüßen. Sein besonderer Gruß galt
den beiden Planfertigern, die der Einladung gefolgt waren, ihre Pläne
und Modelle vor dem Gemeinderat zu erläutern. Auf die
Vorgeschichte zum Kurhausbau eingehend, hob der Bürgermeister
hervor, dass das Bedürfnis eines Kurhauses so alt sei, wie der
Kurbetrieb außerhalb der Sanatorien, da die Kurheime selbst
nicht über die nötigen Unterhaltungsräume verfügen
und selbst zur Lösung dieses Problems nicht in der Lage sind.
Er
führt weiter aus, dass bereits schon aus den Jahren 1927/28
Planungen zum Bau eines Kurhauses vorliegen und verweist auf die in
dieser Richtung damals gefassten Gemeinderatsbeschlüsse vom
30.11.1928, 21.und 30. 1.1931, 20.2, und 3.12,1956,'22.'9.1958,
28.8.1940 und 12.2.1941. Zur Dokumentierung des Bedürfnisses
führt er Übernachtungszahlen an, die ganz eindeutig, das
seit jenen Jahren gewachsene Bedürfnis unterstreichen.
Es
sind dies aus den Jahren,
1923
141.456
1927 257.830
1937 175.648
1949 391.177
1953
494.818
Weiter verliest er einen
Antrag des Dr. med. Wahl vom 7.2.1929 an den in dem eindeutig der Ruf
nach einem Kursaal erhoben wurde. (Anläge 1)
Neu aufgegriffen
worden sei das Kursaalproblem im Jahren 1951 im Zusammenhang mit dem
Schulhausneubau, Beschluss des Gemeinderats vom 12.1.1951. Des
weiteren habe sich eine Bürgerversammlung am 11.1.1953 mit
mindestens 80% für einen Kursaal ausgesprochen, ebenso der
Kurausschuss am 27.1.1953 einstimmig.
Dieser
eindeutige Auftrag führte den Gemeinderat zu seinem Beschluss
vom 30.1.1953 aus dem auch die bis jetzt vorliegende Planung
resultiere. Er macht weiter Ausführungen über die
Finanzierung des Vorhabens und teilt mit, dass anlässlich einer
Vorsprache beim Wirtschaftsministerium, zusammen mit den Herren Dr.
Rickmann und Gemeindepfleger Rapp sein Vorschlag mit:
400 000.—DM verlorener
Zuschuss vom Staat,
250 000.—DM niederverzinsliches Darlehen
und
150 000.—DM Eigenleistung
von dem Vertreter des Wirtschaftsministeriums als durchaus diskutable Grundlage bezeichnet wurde.
Nach dieser Sachlage trifft
er die Feststellung, dass die Gelegenheit zum Bau eines Kursaales für
die Gemeinde Schömberg noch nie" so günstig war, wie
gerade jetzt. Er betont dabei eine gewisse Eile, da die jetzt im Gang
befindliche Förderung der nicht staatlichen Bäder und
heilklimatischen Kurorte durch den Staat einmal aufhöre und des
weiteren politische Aspekte eine Rolle mit spielten. Fest stehe
jedenfalls, dass wenn die Gemeinde die jetzt gebotene günstige
Gelegenheit nicht wahrnehmen würde, Schömberg aus eigener
Kraft kein Kursaal erstellen könne. Bei Zusammenfassung aller
Kräfte müsse das Werk gelingen. Am Rande streift er auch
die Schwierigkeiten die der Körperschaftssteuer die die
Kurverwaltung zu bezahlen hat, auftreten.
Zur Erleichterung der
Entscheidung des Gemeinderats, der heute darüber Beschluss zu
fassen hat, ob
1. ein Kursaal gebaut werden soll und
2. welche
der vorliegenden Planungen der endgültigen Planung zu Grund
gelegt werden soll,
3. welcher Architekt mit der endgültigen
Planung und Bauausführung beauftragt werden soll,
verliest
der Bürgermeister noch folgende Gutachten und Stellungnahmen:
a) Gutachten des Prof.
Schulze in seiner Eigenschaft als Leiter des medizin-meteorologischen
Ausschusses des Deutschen Bäderverbandes und als 2.Vorsitzender
der Bäderwissenschaftlichen Abteilung des Deutschen
Bäderverbandes (Anlage 2)
b) Schreiben des Prof. Schulze
(Anlage 3.)
c) Niederschrift über die Sitzung der Kommission
zur Beurteilung der für den Bau eines Kurhauses vorliegenden
Entwürfe, (Anlage 4)
d) Stellungnahme der Herren Ärzte
(Anlage 5)
e ) Stellungnahme des Dr. med. Eversbusch, früherer
langjähriger Chefarzt des Sanatoriums Schwarzwaldheim (Anlage
6)
f) Stellungnahme des Chefarztes des Waldsanatoriums, Dr. med.
Rickmann (Anlage 7)
g) Stellungnahme eines Schömberger
Bürgers, der von der öffentlichen Aufforderung sich zu Wort
zu melden, Gebrauch gemacht hatte (Anlage 8 und 9)
h)
Stellungnahme eines Patienten (Anlage 10).
Längere
und ausführliche Diskussion. Mehrere Seiten im Protokoll,
Stellungnahmen wie oben ausgeführt sind als Anlage auch im
Protokoll
Die Gemeinderäte können sich noch nicht
entscheiden, welcher der 3 Entwürfe einer endgültigen
Planung zu Grunde gelegt, und wer mit dieser Planung beauftragt
werden soll. Sie erbitten sich 8 Tage Bedenkzeit.
7. 4. 1954
Nachdem
der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 31.3.1954 sich für seine
Entscheidung, welche der vorliegenden Planungen dem Kursaalbau
zugrunde gelegt werden soll, eine 1-wöchige Bedenkzeit erbat,
während der von 2 Mitgliedern der Gutachterkommission dem
Gemeinderat nochmals Aufschluss über die Gründe, die zu
Gunsten des Entwurfes Eiermann führten, gegeben werden sollte,
ist nunmehr heute darüber Beschluss zu fassen
1.) welcher der
vorliegenden Entwürfe als Grundlage für die endgültige
Planung dienen soll,
2.) welcher Architekt mit der endgültigen
Planung und Bauausführung beauftragt werden soll.
Der
Bürgermeister kann sich in seinen Ausführungen im Hinblick
auf die sehr eingehenden Darlegungen in der letzten Sitzung und unter
. Bezugnahme auf die am Montag, den 5.4.1954 mit dem Vorsitzenden der
Gutachterkommission, Architekt Breitling und Kreisbaumeister Klumpp
und dem Gemeinderat abgehaltene Besprechung kurz halten und eröffnet
die Debatte.
GR. Dr. Rickmann hebt hervor, dass in vorliegendem Fall, außer der Gemeinde auch das Wirtschaftsministerium, das einen so erheblichen Beitrag leiste, als Bauherr auftrete und dass man sich dem Gutachten der im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium gebildeten Kommission nicht verschließen könne, da der Gemeinderat nicht über die hierzu erforderliche architektonische Erfahrung verfüge.. Auch das Wirtschaftsministerium werde sich bei seinen finanziellen Entscheidungen nach dem Sachverständigengutachten richten. Er sehe ein, dass bei einzelnen Gemeinderäten für die Pläne Kappler Sympathien bestünden, die aber nach seiner Meinung mehr örtlicher Natur seien, müsse aber darauf hinweisen, dass das Wohl der Gemeinde und Kurverwaltung oberstes Gesetz sei und dass die Beschlüsse des Gemeinderats, ausschl. darauf abgestellt sein müssten. Er führt weiter aus, dass die Schömberger Ärzteschaft sich einmütig für den Entwurf Eiermann ausgesprochen habe. GR. Großmann bedauerte, dass kein Architektenwettbewerb ausgeschrieben worden sei. Die Entscheidung für den Gemeinderat wäre leichter gewesen. Außerdem ist er der Meinung, dass eine Wohnung in dem Kursaal unbedingt erforderlich sei, wenn auch Prof. Eiermann eine solche in Abrede stelle. GR. Gengenbach stellte sich auf den Standpunkt, dass man als Tatsache :hinnehmen müsse, was die Fachleute in ihrem Gutachten zum Ausdruck gebracht haben und verweist auf die mehr als 3-stündige Besprechung mit Architekt Breitling und Kreisbaumeister Klumpp in der dem Gemeinderat eindeutig nochmals die Gründe, die zu der Beurteilung führten zu Gehör gebracht wurden. Er stellt fest, dass die von der Ärzteschaft aus dem Munde des Dr. Eversbusch geforderten Bedingungen, nämlich Licht, Luft und freier Ausblick in dem Entwurf Eiermann am besten erfüllt seien. Er fordert den Gemeinderat auf seine Entscheidung im echten Sinne als Gemeindevertreter zu treffen.
GR. Dr. Rickmann entgegnet auf die Ausführung des GR. Großmann, dass der Beschluss die TH. Karlsruhe mit der Fertigung von Vorentwürfen zu beauftragen, damals einstimmig gefasst worden sei und dass man durch diese Maßnahme Kosten in Höhe von ca. 25 - 30000.DM gespart hätte. Falls der Gemeinderat zu der Überzeugung käme, dass eine Wohnung unbedingt erforderlich sei, wäre diese auch ohne besondere Schwierigkeiten in den Entwurf Eiermann einzuplanen.
Der Bürgermeister führt noch aus, dass es ohne weiteres möglich gewesen wäre, einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Man hätte nunmehr aber diesen Weg beschritten und müsse ihn auch zu Ende gehen. Die bestehenden Schwierigkeiten sehe er nur darin, dass ein Schömberger Bürger als Planfertiger mit in der Wahl stehe. Er habe außerdem mit Reg. Baudirektor Linde gesprochen und dieser sei der Auffassung, dass ein Architektenwettbewerb keine bessere Entwürfe erbracht hätte.
GR. Dr. Rickmann stellt
Antrag auf Abstimmung. Der Bürgermeister ergänzt den Antrag
dahingehend, über folgende Punkte geheim abzustimmen:
1.)
Welche Planung als Grundlage für die Weiterplanung dienen
soll,
2.) welcher Architekt Auftrag zur endgültigen Planung
einschließlich Kostenberechnung erhalten soll.
GR. Bühler fragt noch an, ob die Möglichkeit besteht, dass Architekt Kappler in jedem Fall die örtliche Bauleitung bekommen kann. Die Frage wird von dem Bürgermeister bejaht. Die geheime Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:.
Zu Punkt 1
Mit 7:2 Stimmen
wird der Entwurf des Professors Eiermann der endgültigen Planung
zu Grunde gelegt.
Zu Punkt 2:
Mit 6:3 Stimmen erhält
Professor Eiermann den Auftrag zur endgültigen Planung einschl.
Kostenberechnung.
23. April 1954
Die der VEDEWA in Auftrag gegebene Planung und Kostenschätzung liegt vor. Der Bürgermeister ist der Meinung dass der vorgesehene Ausbau des Luchsbrunnenpumpwerks sowie der Zufahrtsweg vorerst zurück gestellt werden könnte. Des weiteren hat der Bürgermeister die ganze Angelegenheit Herrn Forstmeister Pfeilsticker vorgetragen, da die Hardtbergquelle dem Staat abgepachtet werden muß.
Vertreter der Arbeitsheilstätte haben Vorschläge zur Finanzierung der Abwasserleitung gemacht, die es der Gemeinde Schömberg ermöglichen diesem Vorhaben zuzustimmen und den Architekten Kappler mit der Ausarbeitung der Pläne zu beauftragen.
30. April 1954
Herr Kusterer hat sich bereit
erklärt, den für die Versetzung der Wartehalle
erforderlichen Grund und Boden im Tauschweg an die Gemeinde
abzutreten.
Da es sich nicht lohen wird, die alte Wartehalle zu
versetzen, schlägt der Bürgermeister vor sie abzureißen
Die von Herrn Kappler gefertigte Skizze für die neue
Wartehalle findet Anklang
Es wir beschlossen, die Planung
voranzutreiben.
11. Juni 1954
Aus einem Erlass des Reg.
Präs. Südwürttemberg-Hohenzollern und des Landratsamts
Calw geht hervor, dass der Ausbau der Sammelkläranlage als eine
der vordringlichsten Aufgaben der Gemeinde gesehen wird. Ein Auftrag
zur Planung wurde bereits erteilt. Die Finanzierung des Projekts
glaubt der Bürgermeister im Haushalt 1955 unterbringen zu
können.
Die im Haushaltsplan 1953 geplante Erweiterung der
Kanalisation in der östlichen Liebenzeller Straße konnte
wegen der angespannten Kassenlage nicht ausgeführt werden.
Architekt Kappler legt 3
Entwürfe vor. Es wird beschlossen:
Die Gemeinde erstellt die
Halle einschließlich der Aborte. Für den Verkaufsraum
erfolgt ein Bewerberaufruf. Der Bewerber soll die Vorfinanzierung
übernehmen.
Der Gemeinderat ist einstimmig der Auffassung, dass es jetzt an der Zeit wäre, das Projekt zu verwirklichen und beschließt Architekt Kappler mit der endgültigen Planung zu beauftragen.
Ein Patient des Kurheim zum Ochsen hat im Gewand Stockäcker eine reizende kleine Mühle angelegt. Diese Mühle ist, wie der starke Besucherstrom ausweist, zu einer Sehenswürdigkeit in der Gemeinde geworden.
2. Juli 1954
Mit Wirkung vom 1. Juli 1954 gegen die Besatzungsjagden wieder in deutsche Hand über. Dies erfordert eine Neueinteilung der Jagdbezirke
Der Haushalt 1954 steht ganz im Zeichen der Erweiterung der Wasserversorgung und des Umbaus der Talstraße. Für diese beiden Projekte müssen Mittel von ca. 155.000 DM aufgebracht werden.
30. Juli 1954
Die Hardtbergquelle
entspringt im Staatswald. Über die Überlassung des Geländes
und die Ausnutzung der Quelle durch die Gemeinde Schömberg und
den Verein für Volksheilstätten ist vom Forstamt
Langenbrand ein Vertragsentwurf vorgelegt worden.
An den Kosten
der Erstellung der gemeinsam genutzten Anlagen soll sich der Verein
für Volksheilstätten mit einem Drittel beteiligen.
8. September 1954
Aus Anlass der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Herrn San. Rat. Dr. Dorn bei einer Feierstunde auf der Charlottenhöhe wurden von Bürgermeister Brenner die besten Wünsche der Gemeinde ausgesprochen.
1. Oktober 1954
Im Hinblick auf den geplanten Kursaalbau wird eine Erhöhung für notwendig gehalten Sie sollen betragen:
Bei einem Aufenthalt |
|
Für Privatpatienten |
Für Vers.-Patienten |
|
---|---|---|---|---|
Bis 26 Wochen |
Auf |
0,40 DM |
0,30 DM |
täglich |
27- 52 Wochen |
auf |
0,20 DM |
0,15 DM |
täglich |
Über 1 Jahr |
Auf |
0,10 DM |
0,10 DM |
täglich |
12. November 1954
In diesem Artikel hat Landrat Gaissler die Errichtung eines Tuberkuloseheimes für den Landkreis Calw in Schwarzenberg angedeutet. Es ist für die Gemeinde Schömberg nicht nachvollziehbar warum hier Schwarzenberg genannt wird, da in Schömberg schon die notwendige Infrastruktur vorhanden ist
Die Gemeinde Oberlengenhardt hat den Vertrag zur Benützung der Waldwege durch Schömberger Kurgäste gekündigt, da die seinerzeit vereinbarte Entschädigung von 500 DM nicht mehr den heutigen Verhältnissen entspreche. Nach Rücksprache mit dem Herrn Landrat und dem Staatlichen Forstamt wurde festgestellt, dass dieser Vertrag jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehre. Trotzdem ist man der Ansicht nicht vom Vertrag zurückzutreten und die 500 DM auch in Zukunft zu bezahlen.