1944
3. Februar 1944
Feuerwehr
Zur
Gewinnung eines Platzes für die Anlegung eines Feuerweihers soll
mit Frau Theurer von ihrem Grundstück Parz. 280 einen Teil von
etwa 30 ar erworben werden.
28. März
1944
Kassenverwalter
Konstantin Eitel ist erkrankt. Die
Dauer ist unbestimmt Ein Stellvertreter ist noch nicht
aufgestellt.
Mit der Versehung der Geschäfte des
Kassenverwalter soll die Angestellte L. Hermann vorübergehend
betraut werden.
25. Mai 1944
Kassenverwalter
Da
die L. Hermann durch die Geschäfte des Ernährungs- und
Wirtschaftsamts voll beschäftigt ist wird zur Kassenverwaltung
Frau Sofie Walter Inhaberin einer Buchhandlung hier, berufen.
14.
April 1945 Besetzung Schömbergs durch die Französische
Armee
Kein Eintrag dazu im Protokoll
10. Juli 1945
Gemeindepfleger
Konstantin Eitel hat eine Schlaganfall erlitten. Er ist körperlich
und geistig geschwächt und dienstunfähig geworden. Er wir
deshalb seines Amtes enthoben.
Dies ist die letzte
Eintragung von Bürgermeister Hermann
Die Eintragungen im
Gemeinderatsprotokoll in diesen Jahren sind so spärlich wie sie
hier erscheinen
31. Juli 1945
Gouvernement
Militaire, Calw
Hiermit betätige ich den seitherigen
Bürgermeister der Gemeinde Schömberg, Herrn Gustav Hermann
in seinem Amt.
(gez.) Boulanger
6. Nov. 1945
Der Landrat
des Kreis Calw, Verfügung
Ich bestelle mit sofortiger Wirkung
Herrn Gustav Bäuerle, Schlosser in Schömberg, als
Ehrenbeamten zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde
Schömberg.
Gez. Wagner
Niederschrift über den wesentlichen Inhalt der Beratung mit dem Vertrauensrat.
9. August 1945
Wohnungsmangel
Der
Wohnungsmangel macht sich immer stärker fühlbar. Die aus
dem Krieg zurückkehrenden früheren Soldaten, die sich
während des Krieges verehelicht hatten, wollen nun einen eigenen
Hausstand gründen und wünschen bei der Zuteilung von
Wohnungen mit in erster Linie berücksichtigt zu werden. Daneben
ist auch das Los der Evakuierten zu berücksichtigen.
Verfügung:
Gutgeheißen und vom Bürgermeister erlassen:
Der Zuzug
nach Schömberg wird hiermit gesperrt!
Ausgenommen hiervon
sind Kranke, die in einem Sanatorium oder Kurheim Heilung suchen,
sowie Arbeitspersonal, das in Hausgemeinschaft des Arbeitgebers
aufgenommen wird und da verbleibt.
Jede Vermietung eines oder
mehrerer Zimmer mit oder ohne Küche, oder einer Küche
allein, bedarf der Genehmigung. Wer solche Räume ohne
Genehmigung vermietet oder bezieht, macht sich strafbar, auch hat er
die Sperrung der Lebensmittel und zwangsweise Räumung zu
gewärtigen.
Wer seine Wohnung verlassen hat – durch
Flucht oder Evakuierung- hat keinen Wohnungsanspruch mehr.
Kleinkinderpflege.
Die
Kleinkinderpflege wurde in den letzten Jahren von der NSV betreut.
Nach dem Zusammenbruch und nach Übernahme der Macht durch die
Vereinten Nationen hat die Militärregierung für den Kreis
Calw verfügt, daß die Kleinkinderpflege nicht mehr nach
dem seitherigen System weiter betrieben werden dürfen, daß
sie aber auf konfessioneller Grundlage wieder eröffnet werden
könnten.
Letzteres ist geschehen. Die Leitung wird dem
jeweiligen evang. Geistlichen übertragen.
Gez. Der
Bürgermeister: Bäuerle
Niederschrift über
die Verfügung des Bürgermeisters
15. Nov. 1945
Kassenverwalter
K. Eitel kann seinen Dienst nicht mehr aufnehmen. Er wird mit Wirkung
1. 9. 1945 in den Ruhestand versetzt.
Verw. Angestellte Hermann
wurde ehrenamtlich und kommissarisch zum stellvertretenden
Kassenverwalter bestellt.
Zur Führung der Kassengeschäfte
der Gemeinde ist nun wieder ein besonderer Kassenverwalter zu
bestellen. Um die Stelle hat sich der Kaufmann Georg Kastleiner aus
Köln, als Evakuierter wohnhaft in Oberlengenhardt
beworben.
Verfügung:
Die endgültige Besetzung
auszusetzen und kommissarisch G. Kastleiner zu bestellen.
19. Nov. 1945
Der Landrat hat
die alsbaldige Auflösung des Zweckverbandes Calw für die
Beschaffung von HJ-Heimen empfohlen.