1944

3. Februar 1944
Feuerwehr
Zur Gewinnung eines Platzes für die Anlegung eines Feuerweihers soll mit Frau Theurer von ihrem Grundstück Parz. 280 einen Teil von etwa 30 ar erworben werden.

28. März 1944
Kassenverwalter
Konstantin Eitel ist erkrankt. Die Dauer ist unbestimmt Ein Stellvertreter ist noch nicht aufgestellt.
Mit der Versehung der Geschäfte des Kassenverwalter soll die Angestellte L. Hermann vorübergehend betraut werden.

25. Mai 1944
Kassenverwalter
Da die L. Hermann durch die Geschäfte des Ernährungs- und Wirtschaftsamts voll beschäftigt ist wird zur Kassenverwaltung Frau Sofie Walter Inhaberin einer Buchhandlung hier, berufen.

 

1945


14. April 1945 Besetzung Schömbergs durch die Französische Armee
Kein Eintrag dazu im Protokoll


 

10. Juli 1945
Gemeindepfleger Konstantin Eitel hat eine Schlaganfall erlitten. Er ist körperlich und geistig geschwächt und dienstunfähig geworden. Er wir deshalb seines Amtes enthoben.

Dies ist die letzte Eintragung von Bürgermeister Hermann
Die Eintragungen im Gemeinderatsprotokoll in diesen Jahren sind so spärlich wie sie hier erscheinen

31. Juli 1945
Gouvernement Militaire, Calw
Hiermit betätige ich den seitherigen Bürgermeister der Gemeinde Schömberg, Herrn Gustav Hermann in seinem Amt.
(gez.) Boulanger

6. Nov. 1945
Der Landrat des Kreis Calw, Verfügung
Ich bestelle mit sofortiger Wirkung Herrn Gustav Bäuerle, Schlosser in Schömberg, als Ehrenbeamten zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Schömberg.
Gez. Wagner

Niederschrift über den wesentlichen Inhalt der Beratung mit dem Vertrauensrat.

9. August 1945
Wohnungsmangel
Der Wohnungsmangel macht sich immer stärker fühlbar. Die aus dem Krieg zurückkehrenden früheren Soldaten, die sich während des Krieges verehelicht hatten, wollen nun einen eigenen Hausstand gründen und wünschen bei der Zuteilung von Wohnungen mit in erster Linie berücksichtigt zu werden. Daneben ist auch das Los der Evakuierten zu berücksichtigen.
Verfügung: Gutgeheißen und vom Bürgermeister erlassen:
Der Zuzug nach Schömberg wird hiermit gesperrt!
Ausgenommen hiervon sind Kranke, die in einem Sanatorium oder Kurheim Heilung suchen, sowie Arbeitspersonal, das in Hausgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird und da verbleibt.
Jede Vermietung eines oder mehrerer Zimmer mit oder ohne Küche, oder einer Küche allein, bedarf der Genehmigung. Wer solche Räume ohne Genehmigung vermietet oder bezieht, macht sich strafbar, auch hat er die Sperrung der Lebensmittel und zwangsweise Räumung zu gewärtigen.
Wer seine Wohnung verlassen hat – durch Flucht oder Evakuierung- hat keinen Wohnungsanspruch mehr.

Kleinkinderpflege.
Die Kleinkinderpflege wurde in den letzten Jahren von der NSV betreut. Nach dem Zusammenbruch und nach Übernahme der Macht durch die Vereinten Nationen hat die Militärregierung für den Kreis Calw verfügt, daß die Kleinkinderpflege nicht mehr nach dem seitherigen System weiter betrieben werden dürfen, daß sie aber auf konfessioneller Grundlage wieder eröffnet werden könnten.
Letzteres ist geschehen. Die Leitung wird dem jeweiligen evang. Geistlichen übertragen.
Gez. Der Bürgermeister: Bäuerle
Niederschrift über die Verfügung des Bürgermeisters


15. Nov. 1945
Kassenverwalter K. Eitel kann seinen Dienst nicht mehr aufnehmen. Er wird mit Wirkung 1. 9. 1945 in den Ruhestand versetzt.
Verw. Angestellte Hermann wurde ehrenamtlich und kommissarisch zum stellvertretenden Kassenverwalter bestellt.
Zur Führung der Kassengeschäfte der Gemeinde ist nun wieder ein besonderer Kassenverwalter zu bestellen. Um die Stelle hat sich der Kaufmann Georg Kastleiner aus Köln, als Evakuierter wohnhaft in Oberlengenhardt beworben.
Verfügung:
Die endgültige Besetzung auszusetzen und kommissarisch G. Kastleiner zu bestellen.

19. Nov. 1945
Der Landrat hat die alsbaldige Auflösung des Zweckverbandes Calw für die Beschaffung von HJ-Heimen empfohlen.