1924

8. Jan. 1924
§2     Um den zur Ablösung der Wasserleitungsbauschuld erforderlichen Betrag von 7419,43 Goldmark aufbringen zu können, müssen die Wasserzinsen drastisch erhöht werden.
§4     Der Gemeinde ist durch das Oberamt zur Zahlung von 224 Bill. Mark verfallener Amtskörper-schaftsumlage aufgefordert worden. Die Lieferung war bisher aus Mangel an Mitteln nicht möglich.
Nach Erörterung wird beschlossen:
Da die Gemeinde ohne alle Betriebsmittel ist und sich aufs äußerste einschränken muß, die Amts-korporation Neuenbürg um Stundung und Ermäßigung der Umlagen zu bitten.

§11     Bei der Gemeindevisitation am 15 - 17. Mai des VJ wurde u. a. rezessiert, daß an den Neubau des Schulhauses herangetreten werden muß, falls die Zeitverhältnisse es ermöglichen. In Anerkennung dieser Notwendigkeit wird beschlossen:
Die Vorbereitung für diesen Schulhausneubau zu treffen, mit der Ausführung eines solchen jedoch bis zum Eintritt besonderer Zeit- und Geldverhältnisse zu warten.

§12     Bei der vorgenannten Visitation wurde angemahnt, die Registratur in tunlichster Bälde voll- ständig umgearbeitet werden muß.
Aus der Erwägung heraus , daß die bestehende Einrichtung veraltet und das Rathaus zu klein ist, daß deshalb zuerst ein neues Rathaus (unter Benützung des alten Schulhauses) mit neuer Einrichtung geschaffen werden muß, ist die Umarbeitung der Registratur bisher in Anstand gelassen worden.

§20     Der Fremdenverkehr liegt fast völlig darnieder. Dies wirkt sich steuerlich ganz gewaltig aus. Sanatorien, Fremdenheime, Geschäftsleute usw. sind infolge dessen sehr in Mitleidenschaft gezogen. Um die Fremdenindustrie zu fördern wird vom Kurverein eine wirksame Reklame eingesetzt werden.

22. Jan. 1924
§27     Der Geschäftsgang ist sehr schlecht, hauptsächlich durch den Rückgang der Zahl der Kurgäste auf ein Drittel der Normalzahl und die dadurch bedingte Arbeits- und Verdienstlosigkeit, sowie der Zahlungsunfähigkeit eines großen Teils der Einwohnerschaft.

8. April 1924
§131     Die Schwarzwaldwasserversorgungsgruppe beabsichtigt ihre Anlage durch Erstellung eines Pumpwerks im Kleinenztal und Verstärkung einiger Hochbehälter und Rohrstränge zu erweitern.
Da die Möglichkeit besteht, daß der Wasserverbrauch stark steigen könnte, wird beschlossen:
Die Schwarzwaldwasserversorgung zu bitten die hiesige Gemeinde als Mitglied des Verbandes mit den Rechten und Pflichten der übrigen Verbandsgemeinden aufnehmen zu wollen.

15. April 1924
§132     Der Vorsitzende widmet dem am 10. d. M verstorbenen Chefarzt des Sanatoriums Schwarzwaldheim Dr. med. Bandelier einen Nachruf.
§136     Die Lieferung der Feuerwehrröcke für den 1. Zug wird den hiesigen selbständigen Schneidern zum Preis von 31 GM für das Stück nach dem vorgelegten Stoffmuster übertragen.
§137     Mit Rücksicht auf den jetzt eintretenden erhöhten Mehraufwand auf Kureinrichtungen und Veranstaltungen wird die Kurtaxe ab 1. Mai auf täglich 10 GPf erhöht.

30. April 1924
§156     Adolf Theurer hier, der die Erlaubnis zum Betrieb einer Schankwirtschaft besitzt, sucht um die Erlaubnis nach, auch Flaschenbier ausschänken zu dürfen.
Es sind hier 5 Gast- und 3 Schankwirtschaften. Letztere 3 haben nur die Erlaubnis zum Ausschank von Wein, Branntwein und nicht geistigen Getränken (Kaffee)
§159     Es besteht die Möglichkeit vom Herrenberger Verband für ev. Krankenschwestern in Bälde eine Schwester zu bekommen. Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden.

6. Mai 1924
§166     Der Bauunternehmer Völlnagel hat sein Doppelhaus in der Liebenzeller Str. der Gemeinde zum Kauf angeboten. In einem Haus befindet sich die Apotheke. (Heute Blumen Bräuning) Im anderen Haus befinden sich 4 leere Geschäftsräume die evtl. als Kanzleiräume verwendet werden können.
Aus der Erörterung geht hervor, daß dies nur als Notbehelf in Betracht kommen könne und daß deshalb der Neubau eines Rathauses vorzuziehen sei.

§167     An Stelle der Verfügungen des Innenministeriums über die Bekämpfung der Wohnungsnot von 1919, ist die Verfügung zum Vollzug des Wohnungsmangelgesetzes vom 13. April 1924 getreten.
Anmerkung: Ein wesentlicher Teil der Gemeinderatsprotokolle befaßt sich mit der Wohnungswirtschaft. Jede frei werdende Wohnung wird über den Gemeinderat neu verteilt. Jeder Zuzug von Personen ist abhängig vom vorhandenen Wohnraum.

23. Mai 1924
§169     Der am 4. April in Calw verstorbene Michael Kugele hat 1/6 seines Vermögens der politischen Gemeinde Schömberg zur Errichtung und Unterhaltung der Kleinkinderschule vermacht.
§171     Von einer Kleiderspende aus Amerika und der Schweiz sind der Gemeinde durch den Ausschuß des Bezirkswohltätigkeitsvereins einige getragenen Kleidungsstücke zugeteilt worden. Die Abgabe derselben an Bedürftige wird dem Schultheißenamt überlassen.
§182     Die mechanische Feuerwehrleiter ist insofern beschwerlich zu befördern, als bei dem Transport der Vorderteil der Leiter auf den Schultern der Feuerwehrleute ruht, die dabei gewaltige Stöße abzufangen haben. Diesem Übelstand kann durch die Beschaffung eines Vorderwagens mit der Vorrichtung zum Zug der Leiter durch Feuerwehrleute wie auch durch Pferde abgeholfen werden.

§183     Die Neue Heilanstalt und mit ihr deren Chefarzt Dr. med. Schröder begehen im Juli d. J. ihr 25 jähriges Jubiläum.
Bei der Bedeutung der Neuen Heilanstalt sowohl als auch des Herrn Dr. med. Schröder für die Gemeinde erscheint eine Ehrung derselben als ein Gebot der Pflicht
Hierzu wird einstimmig beschlossen:
1. Herrn Dr. Med. Georg Schröder das Ehrenbürgerrecht zu verleihen und hierüber eine künstlerische Urkunde ausfertigen zu lassen.
2. Den Verbindungsweg von der Liebenzeller Straße zur Talstraße, dem Reuteweg, an dem die Neue Heilanstalt liegt- die Bezeichnung "Schröderweg" zugeben.
3. Am Vor- und Haupttag der Feier die Häuser beflaggen zu lassen
4. Den Jubilaren am Abend des Vortages unter Mitwirkung der Vereine einen Fackelzug mit Gesangsvorträgen und turnerischen Aufführungen darzubringen.

4. Juli 1924
§204     Bekannt gegeben wird die Genehmigungsurkunde für die Neue Heilanstalt zum Betrieb von Privatkrankenanstalten in den Häusern: Martin Ölschläger, Jakob Bertsch, Friedrich Burkhardt und Amalie Schneider.
§208     Dem Totengräber Keppler wird die Erlaubnis erteilt, im Friedhof einige Wagen Sand zu graben unter der Bedingung, daß er die Gruben mit Abfällen wieder auffüllt. Den Sand benötigt er zum Bau einer Wohnung.
§210     Der Unterstandsraum in der Leichenhalle hat sich als zu klein erwiesen, ein Umstand, der hauptsächlich bei Beerdigungen an Regentagen in Erscheinung tritt. Die Möglichkeit einer Erweiterung ist gegeben, doch wird im Hinblick auf die hohen Kosten und den Geldmangel von einer Vergrößerung der Halle bis auf Weiteres abzusehen beschlossen
§214     Die Gebühren aus der Kurtaxe reichen für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kurzwecken getroffen Veranstaltungen nicht mehr aus.
Beschluß: Kurtaxe Mai bis Okt. 20 GPf/T, Nov bis April 10 GPf/T
§228     Die Zahl solcher Kurgäste, die außerhalb der Sanatorien Kur machen, hat sich bedeutend vermehrt. Es macht deshalb die Anstellung einer weiteren Krankenschwester notwendig. Eine solche ist von dem Herrenberger Schwesternverband zur Verfügung gestellt worden.

17. Juli 1924
§228     Die Verpflichtung der Rechner zur Sicherheitsleistung ist in Wegfall gekommen. Demzufolge hat das Oberamt Neuenbürg die Sicherheitsleistungsurkunden der Gemeindepfleger
J. M. Ölschläger und Gottlieb Ölschläger I zurückgegeben.

§229     Die beiden Kurärzte Dr. Wahl und Dr. Schwermann beantragen den Neubau einer weiteren Liegehalle mit der Begründung, daß eine große Zahl von Kurgästen keine Möglichkeit habe, Liegekur zu machen. Sie glauben, daß die dritte Liegehalle wenn nicht dauernd, so doch mehrere Monate lang belegt sein werde und daß sich ihr Betrieb lohnen würde. Der Aufwand wir auf 2000M veranschlagt.
Beschluß:
Eine neue 17 m lange Liegehalle in die Brunnenwiese (Parzelle 202) zu stellen..
Die Gebühren für die Nutzung der Liegehallen werden auf 20 Pf pro Stuhl festgesetzt.

18. Sept. 1924
§269     Der Israelitische Oberrat such um die käufliche Überlassung eines halben Morgen Landes der Parz. 354 der Gemeinde gehörig nach.
Beschluß: Sich grundsätzlich bereit zu erklären diese Fläche zu einem Preis von 600 GM zu verkaufen. Bedingung: nur hier verstorbene Israeliten dürfen aufgenommen werden
§270     Das katholische Stadtpfarramt Wildbad bittet um die Überlassung bzw. Beschaffung eines Bauplatzes für den Bau einer Kirche.
Beschluß: Der Kathol. Kirche einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen.

§275     Über die ungenügende Beleuchtung der Liebenzeller Str. werden aus dem Kreis der Kurgäste immer wieder Klagen laut
Beschluß: Es sollen 2 weitere Lampen angebracht werden.
§279     In der Rat- bzw. Schulhausfrage wird eine Äußerung des Württ.. Städtetages, die sich für den Rathausbau ausspricht zur Kenntnis gebracht. Als geeigneter Platz wird der Platz gegenüber der Schulscheuer betrachtet.

3. Okt. 1924
§290     Bauplatz für die katholische Kirche:
Es wird beschlossen: Die Angelegenheit aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Kurverein zur Behandlung und Erledigung zu überweisen.

§295     Johann Schnürle vom Bühlhof hat der Gemeinde eine Fläche von 40 ar von seiner Parz Nr. 327 auf dem Bühl als Steinbruch zum Kauf angeboten.
Da die Gemeinde stetig Schottermaterial zum Unterhalt ihrer Wege benötigt und dieser Platz dann später zur Ablagerung von Müll benutzt werden kann, soll der Kauf abgeschlossen werden.

18. Nov. 1924
§238     Vom Vorsitzenden werden die Ausführung verschiedener Arbeiten, die zum Teil als Notstandsarbeiten angeregt.
Beschlossen wird:
1. Die Kanalisation der Hauptstraße in Verbindung mit einer Überdeckung des Baches von der Hauptstraße bis zum Brückchen am Kirchweg vorzunehmen.
2. Die Brücke über den Eulenbach beim Kirchweg herzustellen

§239 Zur Bekämpfung der Staubplage wird beschlossen:
Bei der Höheren Verwaltungsbehörde zu beantragen die Höchstgeschwindigkeit für KFZ bis 5,5 to eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h festzulegen.
Es folgt eine längere Begründung in der unter anderem dargelegt wird daß täglich je nach Jahreszeit 400 -600 Lungenkranke in Sanatorien und Fremdenheimen sind. Man wird dem Staub den der Verkehr entwickelt trotz häufigen Besprengens nicht mehr Herr.

17. Dez. 1924
§337     Die Feuerwehren des Bezirks haben anl. des Bezirksfeuerwehrtags der hier stattfand, einen Bezirksverband gegründet.

17. Dez. 1924
§350     Voranschlag des Gemeindehaushalts 1924: 97400 M
§352 Israelitischer Friedhof:
Die Bedingung nur in Schömberg verstorbene beerdigen zu dürfen erschwert dem Israel. Oberrat in Stgt. einen Friedhof zu bauen.