1924
8. Jan. 1924
§2 Um
den zur Ablösung der Wasserleitungsbauschuld erforderlichen
Betrag von 7419,43 Goldmark aufbringen zu können, müssen
die Wasserzinsen drastisch erhöht werden.
§4
Der Gemeinde ist durch das Oberamt zur Zahlung von 224 Bill. Mark
verfallener Amtskörper-schaftsumlage aufgefordert worden. Die
Lieferung war bisher aus Mangel an Mitteln nicht möglich.
Nach
Erörterung wird beschlossen:
Da die Gemeinde ohne alle
Betriebsmittel ist und sich aufs äußerste einschränken
muß, die Amts-korporation Neuenbürg um Stundung und
Ermäßigung der Umlagen zu bitten.
§11 Bei der Gemeindevisitation
am 15 - 17. Mai des VJ wurde u. a. rezessiert, daß an den
Neubau des Schulhauses herangetreten werden muß, falls die
Zeitverhältnisse es ermöglichen. In Anerkennung dieser
Notwendigkeit wird beschlossen:
Die Vorbereitung für diesen
Schulhausneubau zu treffen, mit der Ausführung eines solchen
jedoch bis zum Eintritt besonderer Zeit- und Geldverhältnisse zu
warten.
§12 Bei der vorgenannten
Visitation wurde angemahnt, die Registratur in tunlichster Bälde
voll- ständig umgearbeitet werden muß.
Aus der
Erwägung heraus , daß die bestehende Einrichtung veraltet
und das Rathaus zu klein ist, daß deshalb zuerst ein neues
Rathaus (unter Benützung des alten Schulhauses) mit neuer
Einrichtung geschaffen werden muß, ist die Umarbeitung der
Registratur bisher in Anstand gelassen worden.
§20 Der Fremdenverkehr liegt fast völlig darnieder. Dies wirkt sich steuerlich ganz gewaltig aus. Sanatorien, Fremdenheime, Geschäftsleute usw. sind infolge dessen sehr in Mitleidenschaft gezogen. Um die Fremdenindustrie zu fördern wird vom Kurverein eine wirksame Reklame eingesetzt werden.
22. Jan. 1924
§27
Der Geschäftsgang ist sehr schlecht, hauptsächlich durch
den Rückgang der Zahl der Kurgäste auf ein Drittel der
Normalzahl und die dadurch bedingte Arbeits- und Verdienstlosigkeit,
sowie der Zahlungsunfähigkeit eines großen Teils der
Einwohnerschaft.
8. April 1924
§131
Die Schwarzwaldwasserversorgungsgruppe beabsichtigt ihre Anlage durch
Erstellung eines Pumpwerks im Kleinenztal und Verstärkung
einiger Hochbehälter und Rohrstränge zu erweitern.
Da
die Möglichkeit besteht, daß der Wasserverbrauch stark
steigen könnte, wird beschlossen:
Die
Schwarzwaldwasserversorgung zu bitten die hiesige Gemeinde als
Mitglied des Verbandes mit den Rechten und Pflichten der übrigen
Verbandsgemeinden aufnehmen zu wollen.
15. April 1924
§132
Der Vorsitzende widmet dem am 10. d. M verstorbenen Chefarzt des
Sanatoriums Schwarzwaldheim Dr. med. Bandelier einen Nachruf.
§136 Die Lieferung der
Feuerwehrröcke für den 1. Zug wird den hiesigen
selbständigen Schneidern zum Preis von 31 GM für das Stück
nach dem vorgelegten Stoffmuster übertragen.
§137
Mit Rücksicht auf den jetzt eintretenden erhöhten
Mehraufwand auf Kureinrichtungen und Veranstaltungen wird die Kurtaxe
ab 1. Mai auf täglich 10 GPf erhöht.
30. April 1924
§156
Adolf Theurer hier, der die Erlaubnis zum Betrieb einer
Schankwirtschaft besitzt, sucht um die Erlaubnis nach, auch
Flaschenbier ausschänken zu dürfen.
Es sind hier 5
Gast- und 3 Schankwirtschaften. Letztere 3 haben nur die Erlaubnis
zum Ausschank von Wein, Branntwein und nicht geistigen Getränken
(Kaffee)
§159 Es besteht die
Möglichkeit vom Herrenberger Verband für ev.
Krankenschwestern in Bälde eine Schwester zu bekommen. Von
dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden.
6. Mai 1924
§166
Der Bauunternehmer Völlnagel hat sein Doppelhaus in der
Liebenzeller Str. der Gemeinde zum Kauf angeboten. In einem Haus
befindet sich die Apotheke. (Heute Blumen Bräuning) Im
anderen Haus befinden sich 4 leere Geschäftsräume die evtl.
als Kanzleiräume verwendet werden können.
Aus der
Erörterung geht hervor, daß dies nur als Notbehelf in
Betracht kommen könne und daß deshalb der Neubau eines
Rathauses vorzuziehen sei.
§167 An Stelle der Verfügungen
des Innenministeriums über die Bekämpfung der Wohnungsnot
von 1919, ist die Verfügung zum Vollzug des
Wohnungsmangelgesetzes vom 13. April 1924 getreten.
Anmerkung:
Ein wesentlicher Teil der Gemeinderatsprotokolle befaßt sich
mit der Wohnungswirtschaft. Jede frei werdende Wohnung wird über
den Gemeinderat neu verteilt. Jeder Zuzug von Personen ist abhängig
vom vorhandenen Wohnraum.
23. Mai 1924
§169
Der am 4. April in Calw verstorbene Michael Kugele hat 1/6 seines
Vermögens der politischen Gemeinde Schömberg zur Errichtung
und Unterhaltung der Kleinkinderschule vermacht.
§171
Von einer Kleiderspende aus Amerika und der Schweiz sind der Gemeinde
durch den Ausschuß des Bezirkswohltätigkeitsvereins einige
getragenen Kleidungsstücke zugeteilt worden. Die Abgabe
derselben an Bedürftige wird dem Schultheißenamt
überlassen.
§182 Die
mechanische Feuerwehrleiter ist insofern beschwerlich zu befördern,
als bei dem Transport der Vorderteil der Leiter auf den Schultern der
Feuerwehrleute ruht, die dabei gewaltige Stöße abzufangen
haben. Diesem Übelstand kann durch die Beschaffung eines
Vorderwagens mit der Vorrichtung zum Zug der Leiter durch
Feuerwehrleute wie auch durch Pferde abgeholfen werden.
§183 Die Neue Heilanstalt und
mit ihr deren Chefarzt Dr. med. Schröder begehen im Juli d. J.
ihr 25 jähriges Jubiläum.
Bei der Bedeutung der Neuen
Heilanstalt sowohl als auch des Herrn Dr. med. Schröder für
die Gemeinde erscheint eine Ehrung derselben als ein Gebot der
Pflicht
Hierzu wird einstimmig beschlossen:
1. Herrn Dr. Med.
Georg Schröder das Ehrenbürgerrecht zu verleihen und
hierüber eine künstlerische Urkunde ausfertigen zu lassen.
2. Den Verbindungsweg von der Liebenzeller Straße zur
Talstraße, dem Reuteweg, an dem die Neue Heilanstalt liegt- die
Bezeichnung "Schröderweg" zugeben.
3. Am Vor- und
Haupttag der Feier die Häuser beflaggen zu lassen
4. Den
Jubilaren am Abend des Vortages unter Mitwirkung der Vereine einen
Fackelzug mit Gesangsvorträgen und turnerischen Aufführungen
darzubringen.
4. Juli 1924
§204
Bekannt gegeben wird die Genehmigungsurkunde für die Neue
Heilanstalt zum Betrieb von Privatkrankenanstalten in den Häusern:
Martin Ölschläger, Jakob Bertsch, Friedrich Burkhardt und
Amalie Schneider.
§208 Dem
Totengräber Keppler wird die Erlaubnis erteilt, im Friedhof
einige Wagen Sand zu graben unter der Bedingung, daß er die
Gruben mit Abfällen wieder auffüllt. Den Sand benötigt
er zum Bau einer Wohnung.
§210
Der Unterstandsraum in der Leichenhalle hat sich als zu klein
erwiesen, ein Umstand, der hauptsächlich bei Beerdigungen an
Regentagen in Erscheinung tritt. Die Möglichkeit einer
Erweiterung ist gegeben, doch wird im Hinblick auf die hohen Kosten
und den Geldmangel von einer Vergrößerung der Halle bis
auf Weiteres abzusehen beschlossen
§214
Die Gebühren aus der Kurtaxe reichen für die Herstellung
und Unterhaltung der zu Kurzwecken getroffen Veranstaltungen nicht
mehr aus.
Beschluß: Kurtaxe Mai bis Okt. 20 GPf/T, Nov bis
April 10 GPf/T
§228 Die Zahl
solcher Kurgäste, die außerhalb der Sanatorien Kur machen,
hat sich bedeutend vermehrt. Es macht deshalb die Anstellung einer
weiteren Krankenschwester notwendig. Eine solche ist von dem
Herrenberger Schwesternverband zur Verfügung gestellt worden.
17. Juli 1924
§228
Die Verpflichtung der Rechner zur Sicherheitsleistung ist in Wegfall
gekommen. Demzufolge hat das Oberamt Neuenbürg die
Sicherheitsleistungsurkunden der Gemeindepfleger
J. M. Ölschläger
und Gottlieb Ölschläger I zurückgegeben.
§229 Die beiden Kurärzte
Dr. Wahl und Dr. Schwermann beantragen den Neubau einer weiteren
Liegehalle mit der Begründung, daß eine große Zahl
von Kurgästen keine Möglichkeit habe, Liegekur zu machen.
Sie glauben, daß die dritte Liegehalle wenn nicht dauernd, so
doch mehrere Monate lang belegt sein werde und daß sich ihr
Betrieb lohnen würde. Der Aufwand wir auf 2000M veranschlagt.
Beschluß:
Eine neue 17 m lange Liegehalle in die
Brunnenwiese (Parzelle 202) zu stellen..
Die Gebühren für
die Nutzung der Liegehallen werden auf 20 Pf pro Stuhl festgesetzt.
18. Sept. 1924
§269
Der Israelitische Oberrat such um die käufliche Überlassung
eines halben Morgen Landes der Parz. 354 der Gemeinde gehörig
nach.
Beschluß: Sich grundsätzlich bereit zu erklären
diese Fläche zu einem Preis von 600 GM zu verkaufen. Bedingung:
nur hier verstorbene Israeliten dürfen aufgenommen werden
§270 Das katholische
Stadtpfarramt Wildbad bittet um die Überlassung bzw. Beschaffung
eines Bauplatzes für den Bau einer Kirche.
Beschluß:
Der Kathol. Kirche einen Bauplatz zur Verfügung zu stellen.
§275 Über die ungenügende
Beleuchtung der Liebenzeller Str. werden aus dem Kreis der Kurgäste
immer wieder Klagen laut
Beschluß: Es sollen 2 weitere
Lampen angebracht werden.
§279 In
der Rat- bzw. Schulhausfrage wird eine Äußerung des
Württ.. Städtetages, die sich für den Rathausbau
ausspricht zur Kenntnis gebracht. Als geeigneter Platz wird der Platz
gegenüber der Schulscheuer betrachtet.
3. Okt. 1924
§290
Bauplatz für die katholische Kirche:
Es wird beschlossen:
Die Angelegenheit aus Zweckmäßigkeitsgründen dem
Kurverein zur Behandlung und Erledigung zu überweisen.
§295 Johann Schnürle vom
Bühlhof hat der Gemeinde eine Fläche von 40 ar von seiner
Parz Nr. 327 auf dem Bühl als Steinbruch zum Kauf angeboten.
Da
die Gemeinde stetig Schottermaterial zum Unterhalt ihrer Wege
benötigt und dieser Platz dann später zur Ablagerung von
Müll benutzt werden kann, soll der Kauf abgeschlossen werden.
18. Nov. 1924
§238
Vom Vorsitzenden werden die Ausführung verschiedener Arbeiten,
die zum Teil als Notstandsarbeiten angeregt.
Beschlossen wird:
1. Die Kanalisation der Hauptstraße in Verbindung mit einer
Überdeckung des Baches von der Hauptstraße bis zum
Brückchen am Kirchweg vorzunehmen.
2. Die Brücke über
den Eulenbach beim Kirchweg herzustellen
§239 Zur Bekämpfung der Staubplage wird
beschlossen:
Bei der Höheren Verwaltungsbehörde zu
beantragen die Höchstgeschwindigkeit für KFZ bis 5,5 to
eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h festzulegen.
Es folgt
eine längere Begründung in der unter anderem dargelegt wird
daß täglich je nach Jahreszeit 400 -600 Lungenkranke in
Sanatorien und Fremdenheimen sind. Man wird dem Staub den der Verkehr
entwickelt trotz häufigen Besprengens nicht mehr Herr.
17. Dez. 1924
§337
Die Feuerwehren des Bezirks haben anl. des Bezirksfeuerwehrtags der
hier stattfand, einen Bezirksverband gegründet.
17. Dez. 1924
§350
Voranschlag des Gemeindehaushalts 1924: 97400 M
§352
Israelitischer Friedhof:
Die Bedingung nur in Schömberg
verstorbene beerdigen zu dürfen erschwert dem Israel. Oberrat in
Stgt. einen Friedhof zu bauen.