1923



5. Jan. 1923
§1     Einführung der neu- bzw. wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderats mit einem Rück- und Ausblick der Gemeindeverwaltung.
§4 Kurtaxe:
Erhöhung aus Inflationsgründen: Erwachsene 6 M/T; Jugendliche 4 M/T

16. Jan. 1923
§29     Julius Kling; New York schenkt der Gemeinde 5445 M. Dem Spender wird der Dank ausgesprochen. Verwendung für Bedürftige
§32     Die Gemeinde ist als zugelassener Mehlgroßhändler zur Haltung eines Mehllagers verpflichtet. Um einer Sicherstellung der geregelten Brotversorgung soll das Lager beibehalten werden.

20. Jan. 1923

§39     Das Lokal der Oberklasse in der Schule wird seit Jahren der Kirchengemeinde zur Abhaltung von Gottesdiensten überlassen. Diese Gottesdienste finden in der Regel in den Abendstunden statt. Durch das Abhandenkommen von Glühlampen hat der Schulvorstand die Abnahme dieser Lampen angeordnet.
Beschluß: Die Lampen bis auf weiteres Kirchengemeinde für ihre gottesdienstlichen Zwecke zur Verfügung zustellen.

§39     In Sachen der Miete für die Apothekenräume und die Apotheker- Wohnung ist zwischen den Apothekern Bozenhardt u. Mohl und dem Hausbesitzer Völlnagel eine Vereinbarung zustande gekommen.

30. Jan. 1923
§45     20%er Zuschuß der Gemeinde zu den Reichsmitteln zur Verbilligung der Milch für Säuglinge und kleinen Kindern der besonders notleidenden Bevölkerungskreise.

9. Febr. 1923
§60     Auf die Gesuche um Abgabe von Sargholz hat das Forstamt Langenbrand 8 Stämme Nadelholz angeboten.

20. Febr. 1923
§73     Der Wasserzins wird im Hinblick auf die Geldentwertung auf das 150 fache der Vorkriegssätze angehoben. Die Gebühren für die Liegehallen wird auf 20 Mark/Tag angehoben.

2. März 1923
§63     Das Gutachten des Schularztes, Oberamtsrat Dr. Betz über die Mängel am Schulhaus wird zur Kenntnis gebracht. Beschluß: Die Mängel soweit wie möglich abzustellen.
§89     Die Ziegenbockhaltung wird ab April dem Malermeister Robert Zillinger gegen Überlassung des Grasertrags mehrerer Gemeindeflächen übertragen.
§90     Die Kinderspeisung sowie die Verteilung von Mehl an wirtschaftlich Schwache soll möglichst ausgedehnt werden.
§94     Die Vermietung von Zimmern mit Küche an Kurgäste ist geeignet, den Aufenthalt solcher länger als erwünscht und zum Nachteil der Gemeinde zu ermöglichen. Es kann der Fall eintreten, daß solchen Kurgästen die Wohnung an ihrem Wohnort beschlagnahmt wird, so daß sie dann der hiesigen Gemeinde als wohnungslos zur Last fallen werden.
Beschluß: Überlassung von Wohnräumen mit Küche an Kurgäste nicht zu genehmigen.

23. März 1923
§114     Weil sie ihren Aufenthalt nicht angezeigt haben und weil die Rekognitionsgebühr während dreier aufeinander folgender Rechnungsjahre nicht bezahlt worden ist, ist das Bürgerrecht folgender Personen erloschen: (14 Personen namentlich genannt)

4. April 1923
§126     Auf Ansuchen des Herrn Dr. Schröder und in besonderer Würdigung seiner Verdienste um den Kurort Schömberg wird diesem ausnahmsweise ein Platz im Friedhof neben der Grabstätte seiner 1. Frau und seiner Tochter Hedwig in der Größe von 6 m2 überlassen.
§128     Nach einem früheren Beschluß wurde der Schulsaal der Kleinkinderpflege für die Abhaltung religiöser Stunden zur Verfügung gestellt. Nun ist Frau Katharine R., die diesen Gottesdienst häufig besuchte, an religiösem Wahn erkrankt und als Geistes gestört erklärt worden. Es erhebt sich nun die Frage, ob der Charakter der Stunden, die Art der Abhaltung derselben, nicht geeignet sind bei dem einen oder anderen der Zuhörer eine geistige Verwirrung hervorzurufen.
Beschluß: Es soll ein ärztliches Gutachten eingeholt werden.

20. April 1923
§137     Erhöhung der Kurtaxe: ab 20. April 1923: 30 Mark/T; ab 20. Mai 1923: 50 Mark/T
§140     Dem Vorschlag des Verwaltungsrats der Feuerwehr entsprechend wird beschlossen:
An Stelle der unpraktischen und lästigen Roßharschweifen an den Helmen des Kommandanten u. der Zugführer diese Helme mit Spitzen bzw. Kugeln zu versehen.
Für denselben Achselstücke zu beschaffen.
Etwa 50m neue Hanfschläuche und für den Kommandanten einen neuen Rock zu beschaffen.

1. Mai 1923

§152     M. Bl, Schuhmacher, geb. in Aichhalden, sucht um das Bürgerrecht und das Nutzungsbürgerrecht nach.
Beschluß: Das Bürgerrecht und das Recht zur Teilnahme an den persönlichen Gemeindenutzungen gegen Bezahlung eines Einstandsgeldes zu erteilen.

§153     Im Wasserwerk ist eine größere Reparatur notwendig geworden. Da mit weiteren Reparaturen zu rechnen ist, ist eine Erhöhung des Wasserzinses dringend notwendig.
Beschluß: Der Wasserzins wird auf das 210 fache der Grundgebühr erhöht.

19. Juni 1923
§224     Zur Aufnahme von Kindern aus dem vergewaltigten Ruhrgebiet hat sich eine größere Zahl von Einwohnern, darunter auch Landwirte bereit erklärt.
Nun teilt das Jugendamt Calw mit, daß der Oberamtsarzt die Aufnahme der Kinder in Anbetracht der Verbreitung der TBC in der hiesigen Bevölkerung und der Beherbergung kranker Kurgäste für völlig ungeeignet halte.
Diese, und Äußerungen in anderen Fällen aus denen geschlossen werden muß, als sei die Einwohnerschaft von Schömberg durch und durch verseucht und gemeingefährlich, sind geeignet Schömberg aufs schwerste zu schädigen.
Beschluß: Gegen die Darstellung der Schömberger Gesundheitsverhältnisse aufs schärfste zu protestieren.

2. Aug. 1923
§279     Die ständige Vermehrung der schultheißenamtlichen Geschäfte macht die Anstellung einer weiteren Hilfskraft erforderlich. Beschluß
als Schreibgehilfen den Kaufmann Konstantin Eitel von hier einzustellen

§282     Schon längst hat sich das Rathaus als zu klein erwiesen.
Der Plan ein neues Rathaus zu erbauen, muß vorerst der hohen Kosten und der Schwierigkeiten in der Geldbeschaffung wegen, ausscheiden. Das gleiche trifft auf die Verwendung des Schulhauses als Rathaus und den Neubau eines Schulhauses zu. Es bleibt für die jetzige Zeit nur übrig, das bestehende Rathaus umzubauen und wenn möglich zu erweitern.
Beschluß: Architekt Rest mit der Fertigung eines Plans und einem Kostenvoranschlag zu betrauen.

§285     In Erledigung der Gemeindevisitationsrezesse wird beschlossen:
Die Überdeckung des Eulenbaches in Angriff zu nehmen und die beiden interessierten Sanatorien um Kostenbeiträge anzugehen.

24. Aug. 1923
§317     Der Feldweg Nr.3 mündet in die Liebenzeller Str. seiner Lage nach fällt der Weg in den nicht ländlichen Ortsteil. Es wir beschlossen:
Den FW Nr. 3 von der Liebenzeller Str. bis zur Parz. Nr. 198/1 als Hauptstr. I. S. der Ortsbausatzung zu erklären und diesem Weg die Bezeichnung "Hohlweg" zu geben.

29. Aug. 1923
§320     Dr. Schwermann, II Arzt am Sanatorium Schwarzwaldheim beabsichtigt sich hier niederzulassen. Er bittet um die Zuweisung einer Wohnung die ihm ermöglicht ärztliche Praxis auszuüben.

11. Sept. 1923

§338     Die Ortsarmen, soweit sie nicht Sozial- oder Kleinrentner sind , kommen in immer größer werdende Not. Die Heimatnothilfe scheint nicht genügend Mittel zu haben, um solche Bedürftige genügend unterstützen zu können.
Um den Einwohnern und Kurgästen die Möglichkeit , zur Linderung der Not etwas beizutragen, wird bei der Kinderschwester eine Sammelstelle eröffnet.

§339     Bei den hohen Kraftstrompreisen kommt die Straßenbeleuchtung sehr teuer zu stehen. Es wird deshalb beschlossen:
Die Straßenbeleuchtung soweit als tunlich einzuschränken.

§340     Es mehren sich die Klagen über Kartoffel- und sonstige Felddiebstähle, was Anlaß gibt, die Frage eines Feldschutzes zu erörtern.
§344     Mit Rücksicht auf die hohen Kosten, die die Kinderspeisung verursacht und die ungünstigen Raumverhältnisse bei der Zubereitung und Ausgabe der Speisen wird beschlossen:
Die Kinderspeisung aufzuheben.
§346 Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Erwerbslosenfürsorge. Da in verschiedenen Betrieben kurz gearbeitet wird, ist für eine größere Anzahl von Arbeitern Kurzarbeiterunterstützung zu zahlen.

12. Okt. 1923
§408 Die rapid steigenden Preise und die für viele fast unerschwinglich und unmöglich gewordene Beschaffung der wichtigsten Lebensmittel, insbesondere von Kartoffeln und Brotfrucht, haben das dringende Bedürfnis nach Vergrößerung der landwirtschaftlichen Anbaufläche auf hiesiger Markung erwiesen - Allerdings ist der Wunsch nach Selbstbebauung von Grundstücken zum Ausdruck gekommen.
Die Lebensmittelknappheit und Teuerung einerseits und die Arbeitslosigkeit andererseits geben dem Gemeinderat Veranlassung zu beschließen:
Die Staatsforstverwaltung dringend zu bitten, weitere Waldflächen für landwirtschaftliche Zwecke im Laufe dieses Herbstes und Winters abholzen lassen zu wollen.

15. Nov. 1923

Einführung der Rentenmark im Verhältnis 1 : 1 Bill.

16. Nov. 1923
§430     Das Sanatorium Schwarzwaldheim fragt an, wie sich die Gemeinde zu der Aufnahme der Frau eines franz. Offiziers aus besetztem Gebiet, in sein Sanatorium stelle.
Im Hinblick auf Bestrebungen Frankreichs, das Deutsche Reich zu vernichten, sowie mit Rücksicht auf Gefühle der Einwohner und der deutschen Kurgäste kann der Gemeinderat die Aufnahme der Französin nicht zulassen.

§443     Nach einer Mitteilung des Finanzamts Neuenbürg ist beabsichtigt, das nicht berufsmäßige Ortssteueramt aufzuheben. Es ist dieserhalb das Anstellungsverhältnis des Ortssteuerbeamten gekündigt worden.
Die Frage des Fortbestandes dieses Amtes ist für die Gemeinde von größtem Interesse und es wird deshalb hierzu beschlossen, die Reichsfinanzverwaltung zu bitten, das hiesige Ortssteueramt weiter bestehen zu lassen.

7. Dez. 1923

§446     Nach dem Gemeindesteuergesetz sind die Gemeinden verpflichtet eine Wegesteuer zu erheben. Dieser Steuer unterliegt, wer im Gemeindebezirk Pferde, Ochsen, Esel, Maulesel oder Maultiere hat. Laut Verfügung des Innenministeriums wird diese für Pferde auf 2,10 Goldmark und für Ochsen auf 1,40 Goldmark festgesetzt.

§447     Das Finanzamt Neuenbürg teilt mit, daß eine Belassung des Ortssteueramtes nicht möglich sei.
Der Gemeinde ist die Möglichkeit gegeben, den Steuereinzug selbst zu übernehmen.
Beschluß: Die Gemeinde erklärt sich bereit, den Steuereinzug für das Finanzamt zu übernehmen und die Steuer wie bisher durch das Schultheißenamt - getrennt von der Gemeindepflege- zum Einzug bringen zu lassen.

21. Dez. 1923
§471     Die Gemeinderäte Gottlieb Lörcher und Joh. M. Ölschläger scheiden aus dem Gemeinderat aus. Eingeführt werden Friedrich Lörcher und Joh. Georg Kraft.
§472     Nach der Verfügung des Innen- und Finanzministeriums können die Gemeinden ihre Steuern, Beiträge und Gebühren in Goldmark festsetzen. Hierzu wird beschlossen:

  1. Sämtliche Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren, Mieten und Pachten grundsätzlich in Gold- oder Rentenmark zu erheben.

  2. Die Einwohnersteuer auf 3 Goldmark und die Hundesteuer auf 15 GM festzusetzen

§473     Ab 16. Dez. werden erhöht:
Liegehallengebühr 5 GPf/tägl
Hygienegbühr 5 GPf/tägl
Kurtaxe 5 GPf/tägl

§475     Zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Kleinkinderschule und im Hinblick auf die trostlose Finanzlage der Gemeinde wird beschlossen Schulgeld zu erheben:
Für 1 Kind einer Familie 10 GPf/wo
Für 2 Kinder einer Familie 15 GPf/wo
Für 3 und mehr Kinder 20 GPf/wo

§483     Julius Kling in New York hat der Gemeinde durch den hiesigen Turnverein ein Geschenk zu geeigneter Verwendung zukommen lassen.
Es wird beschlossen: Dem Schenker für die reichliche Gabe den herzlichsten Dank auszusprechen und die Gabe zur Weihnachtsbescherung der Kinder der Kleinkinderschule zu verwenden.