1923
5. Jan. 1923
§1
Einführung der neu- bzw. wiedergewählten Mitglieder des
Gemeinderats mit einem Rück- und Ausblick der
Gemeindeverwaltung.
§4 Kurtaxe:
Erhöhung aus
Inflationsgründen: Erwachsene 6 M/T; Jugendliche 4 M/T
16. Jan. 1923
§29
Julius Kling; New York schenkt der Gemeinde 5445 M. Dem Spender wird
der Dank ausgesprochen. Verwendung für Bedürftige
§32
Die Gemeinde ist als zugelassener Mehlgroßhändler zur
Haltung eines Mehllagers verpflichtet. Um einer Sicherstellung der
geregelten Brotversorgung soll das Lager beibehalten werden.
20. Jan. 1923
§39 Das Lokal der Oberklasse
in der Schule wird seit Jahren der Kirchengemeinde zur Abhaltung von
Gottesdiensten überlassen. Diese Gottesdienste finden in der
Regel in den Abendstunden statt. Durch das Abhandenkommen von
Glühlampen hat der Schulvorstand die Abnahme dieser Lampen
angeordnet.
Beschluß: Die Lampen bis auf weiteres
Kirchengemeinde für ihre gottesdienstlichen Zwecke zur Verfügung
zustellen.
§39 In Sachen der Miete für die Apothekenräume und die Apotheker- Wohnung ist zwischen den Apothekern Bozenhardt u. Mohl und dem Hausbesitzer Völlnagel eine Vereinbarung zustande gekommen.
30. Jan. 1923
§45
20%er Zuschuß der Gemeinde zu den Reichsmitteln zur
Verbilligung der Milch für Säuglinge und kleinen Kindern
der besonders notleidenden Bevölkerungskreise.
9. Febr. 1923
§60
Auf die Gesuche um Abgabe von Sargholz hat das Forstamt Langenbrand 8
Stämme Nadelholz angeboten.
20. Febr. 1923
§73
Der Wasserzins wird im Hinblick auf die Geldentwertung auf das 150
fache der Vorkriegssätze angehoben. Die Gebühren für
die Liegehallen wird auf 20 Mark/Tag angehoben.
2. März 1923
§63
Das Gutachten des Schularztes, Oberamtsrat Dr. Betz über die
Mängel am Schulhaus wird zur Kenntnis gebracht. Beschluß:
Die Mängel soweit wie möglich abzustellen.
§89
Die Ziegenbockhaltung wird ab April dem Malermeister Robert Zillinger
gegen Überlassung des Grasertrags mehrerer Gemeindeflächen
übertragen.
§90 Die
Kinderspeisung sowie die Verteilung von Mehl an wirtschaftlich
Schwache soll möglichst ausgedehnt werden.
§94
Die Vermietung von Zimmern mit Küche an Kurgäste ist
geeignet, den Aufenthalt solcher länger als erwünscht und
zum Nachteil der Gemeinde zu ermöglichen. Es kann der Fall
eintreten, daß solchen Kurgästen die Wohnung an ihrem
Wohnort beschlagnahmt wird, so daß sie dann der hiesigen
Gemeinde als wohnungslos zur Last fallen werden.
Beschluß:
Überlassung von Wohnräumen mit Küche an Kurgäste
nicht zu genehmigen.
23. März 1923
§114
Weil sie ihren Aufenthalt nicht angezeigt haben und weil die
Rekognitionsgebühr während dreier aufeinander folgender
Rechnungsjahre nicht bezahlt worden ist, ist das Bürgerrecht
folgender Personen erloschen: (14 Personen namentlich genannt)
4. April 1923
§126
Auf Ansuchen des Herrn Dr. Schröder und in besonderer Würdigung
seiner Verdienste um den Kurort Schömberg wird diesem
ausnahmsweise ein Platz im Friedhof neben der Grabstätte seiner
1. Frau und seiner Tochter Hedwig in der Größe von 6 m2
überlassen.
§128 Nach
einem früheren Beschluß wurde der Schulsaal der
Kleinkinderpflege für die Abhaltung religiöser Stunden zur
Verfügung gestellt. Nun ist Frau Katharine R., die diesen
Gottesdienst häufig besuchte, an religiösem Wahn erkrankt
und als Geistes gestört erklärt worden. Es erhebt sich nun
die Frage, ob der Charakter der Stunden, die Art der Abhaltung
derselben, nicht geeignet sind bei dem einen oder anderen der Zuhörer
eine geistige Verwirrung hervorzurufen.
Beschluß: Es soll
ein ärztliches Gutachten eingeholt werden.
20. April 1923
§137
Erhöhung der Kurtaxe: ab 20. April 1923: 30 Mark/T; ab 20. Mai
1923: 50 Mark/T
§140 Dem
Vorschlag des Verwaltungsrats der Feuerwehr entsprechend wird
beschlossen:
An Stelle der unpraktischen und lästigen
Roßharschweifen an den Helmen des Kommandanten u. der Zugführer
diese Helme mit Spitzen bzw. Kugeln zu versehen.
Für
denselben Achselstücke zu beschaffen.
Etwa 50m neue
Hanfschläuche und für den Kommandanten einen neuen Rock zu
beschaffen.
1. Mai 1923
§152 M. Bl, Schuhmacher, geb.
in Aichhalden, sucht um das Bürgerrecht und das
Nutzungsbürgerrecht nach.
Beschluß: Das Bürgerrecht
und das Recht zur Teilnahme an den persönlichen
Gemeindenutzungen gegen Bezahlung eines Einstandsgeldes zu erteilen.
§153 Im Wasserwerk ist eine
größere Reparatur notwendig geworden. Da mit weiteren
Reparaturen zu rechnen ist, ist eine Erhöhung des Wasserzinses
dringend notwendig.
Beschluß: Der Wasserzins wird auf das
210 fache der Grundgebühr erhöht.
19. Juni 1923
§224
Zur Aufnahme von Kindern aus dem vergewaltigten Ruhrgebiet hat sich
eine größere Zahl von Einwohnern, darunter auch Landwirte
bereit erklärt.
Nun teilt das Jugendamt Calw mit, daß
der Oberamtsarzt die Aufnahme der Kinder in Anbetracht der
Verbreitung der TBC in der hiesigen Bevölkerung und der
Beherbergung kranker Kurgäste für völlig ungeeignet
halte.
Diese, und Äußerungen in anderen Fällen
aus denen geschlossen werden muß, als sei die Einwohnerschaft
von Schömberg durch und durch verseucht und gemeingefährlich,
sind geeignet Schömberg aufs schwerste zu schädigen.
Beschluß: Gegen die Darstellung der Schömberger
Gesundheitsverhältnisse aufs schärfste zu protestieren.
2. Aug. 1923
§279
Die ständige Vermehrung der schultheißenamtlichen
Geschäfte macht die Anstellung einer weiteren Hilfskraft
erforderlich. Beschluß
als Schreibgehilfen den Kaufmann
Konstantin Eitel von hier einzustellen
§282 Schon längst hat
sich das Rathaus als zu klein erwiesen.
Der Plan ein neues
Rathaus zu erbauen, muß vorerst der hohen Kosten und der
Schwierigkeiten in der Geldbeschaffung wegen, ausscheiden. Das
gleiche trifft auf die Verwendung des Schulhauses als Rathaus und den
Neubau eines Schulhauses zu. Es bleibt für die jetzige Zeit nur
übrig, das bestehende Rathaus umzubauen und wenn möglich zu
erweitern.
Beschluß: Architekt Rest mit der Fertigung eines
Plans und einem Kostenvoranschlag zu betrauen.
§285 In Erledigung der
Gemeindevisitationsrezesse wird beschlossen:
Die Überdeckung
des Eulenbaches in Angriff zu nehmen und die beiden interessierten
Sanatorien um Kostenbeiträge anzugehen.
24. Aug. 1923
§317
Der Feldweg Nr.3 mündet in die Liebenzeller Str. seiner Lage
nach fällt der Weg in den nicht ländlichen Ortsteil. Es wir
beschlossen:
Den FW Nr. 3 von der Liebenzeller Str. bis zur Parz.
Nr. 198/1 als Hauptstr. I. S. der Ortsbausatzung zu erklären und
diesem Weg die Bezeichnung "Hohlweg" zu geben.
29. Aug. 1923
§320
Dr. Schwermann, II Arzt am Sanatorium Schwarzwaldheim beabsichtigt
sich hier niederzulassen. Er bittet um die Zuweisung einer Wohnung
die ihm ermöglicht ärztliche Praxis auszuüben.
11. Sept. 1923
§338 Die Ortsarmen, soweit sie
nicht Sozial- oder Kleinrentner sind , kommen in immer größer
werdende Not. Die Heimatnothilfe scheint nicht genügend Mittel
zu haben, um solche Bedürftige genügend unterstützen
zu können.
Um den Einwohnern und Kurgästen die
Möglichkeit , zur Linderung der Not etwas beizutragen, wird bei
der Kinderschwester eine Sammelstelle eröffnet.
§339 Bei den hohen
Kraftstrompreisen kommt die Straßenbeleuchtung sehr teuer zu
stehen. Es wird deshalb beschlossen:
Die Straßenbeleuchtung
soweit als tunlich einzuschränken.
§340 Es mehren sich die Klagen
über Kartoffel- und sonstige Felddiebstähle, was Anlaß
gibt, die Frage eines Feldschutzes zu erörtern.
§344
Mit Rücksicht auf die hohen Kosten, die die Kinderspeisung
verursacht und die ungünstigen Raumverhältnisse bei der
Zubereitung und Ausgabe der Speisen wird beschlossen:
Die
Kinderspeisung aufzuheben.
§346 Der Vorsitzende
berichtet über den Stand der Erwerbslosenfürsorge. Da in
verschiedenen Betrieben kurz gearbeitet wird, ist für eine
größere Anzahl von Arbeitern Kurzarbeiterunterstützung
zu zahlen.
12. Okt. 1923
§408 Die rapid steigenden
Preise und die für viele fast unerschwinglich und unmöglich
gewordene Beschaffung der wichtigsten Lebensmittel, insbesondere von
Kartoffeln und Brotfrucht, haben das dringende Bedürfnis nach
Vergrößerung der landwirtschaftlichen Anbaufläche auf
hiesiger Markung erwiesen - Allerdings ist der Wunsch nach
Selbstbebauung von Grundstücken zum Ausdruck gekommen.
Die
Lebensmittelknappheit und Teuerung einerseits und die
Arbeitslosigkeit andererseits geben dem Gemeinderat Veranlassung zu
beschließen:
Die Staatsforstverwaltung dringend zu bitten,
weitere Waldflächen für landwirtschaftliche Zwecke im Laufe
dieses Herbstes und Winters abholzen lassen zu wollen.
15. Nov. 1923
Einführung der Rentenmark im Verhältnis 1 : 1 Bill.
16. Nov. 1923
§430
Das Sanatorium Schwarzwaldheim fragt an, wie sich die Gemeinde zu der
Aufnahme der Frau eines franz. Offiziers aus besetztem Gebiet, in
sein Sanatorium stelle.
Im Hinblick auf Bestrebungen Frankreichs,
das Deutsche Reich zu vernichten, sowie mit Rücksicht auf
Gefühle der Einwohner und der deutschen Kurgäste kann der
Gemeinderat die Aufnahme der Französin nicht zulassen.
§443 Nach einer Mitteilung des
Finanzamts Neuenbürg ist beabsichtigt, das nicht berufsmäßige
Ortssteueramt aufzuheben. Es ist dieserhalb das Anstellungsverhältnis
des Ortssteuerbeamten gekündigt worden.
Die Frage des
Fortbestandes dieses Amtes ist für die Gemeinde von größtem
Interesse und es wird deshalb hierzu beschlossen, die
Reichsfinanzverwaltung zu bitten, das hiesige Ortssteueramt weiter
bestehen zu lassen.
7. Dez. 1923
§446 Nach dem Gemeindesteuergesetz sind die Gemeinden verpflichtet eine Wegesteuer zu erheben. Dieser Steuer unterliegt, wer im Gemeindebezirk Pferde, Ochsen, Esel, Maulesel oder Maultiere hat. Laut Verfügung des Innenministeriums wird diese für Pferde auf 2,10 Goldmark und für Ochsen auf 1,40 Goldmark festgesetzt.
§447 Das Finanzamt Neuenbürg
teilt mit, daß eine Belassung des Ortssteueramtes nicht möglich
sei.
Der Gemeinde ist die Möglichkeit gegeben, den
Steuereinzug selbst zu übernehmen.
Beschluß: Die
Gemeinde erklärt sich bereit, den Steuereinzug für das
Finanzamt zu übernehmen und die Steuer wie bisher durch das
Schultheißenamt - getrennt von der Gemeindepflege- zum Einzug
bringen zu lassen.
21. Dez. 1923
§471
Die Gemeinderäte Gottlieb Lörcher und Joh. M. Ölschläger
scheiden aus dem Gemeinderat aus. Eingeführt werden Friedrich
Lörcher und Joh. Georg Kraft.
§472
Nach der Verfügung des Innen- und Finanzministeriums können
die Gemeinden ihre Steuern, Beiträge und Gebühren in
Goldmark festsetzen. Hierzu wird beschlossen:
Sämtliche Gemeindesteuern, Beiträge, Gebühren, Mieten und Pachten grundsätzlich in Gold- oder Rentenmark zu erheben.
Die Einwohnersteuer auf 3 Goldmark und die Hundesteuer auf 15 GM festzusetzen
§473 Ab 16. Dez. werden
erhöht:
Liegehallengebühr 5 GPf/tägl
Hygienegbühr
5 GPf/tägl
Kurtaxe 5 GPf/tägl
§475 Zur teilweisen Deckung
des Aufwands für die Kleinkinderschule und im Hinblick auf die
trostlose Finanzlage der Gemeinde wird beschlossen Schulgeld zu
erheben:
Für 1 Kind einer Familie 10 GPf/wo
Für 2
Kinder einer Familie 15 GPf/wo
Für 3 und mehr Kinder 20
GPf/wo
§483 Julius Kling in New York
hat der Gemeinde durch den hiesigen Turnverein ein Geschenk zu
geeigneter Verwendung zukommen lassen.
Es wird beschlossen: Dem
Schenker für die reichliche Gabe den herzlichsten Dank
auszusprechen und die Gabe zur Weihnachtsbescherung der Kinder der
Kleinkinderschule zu verwenden.